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Einleitung

GEVER - Die elektronische Geschäftsverwaltung

Organisation

Organisationsvorschrift

Organisationsvorschrift Geschäftsverwaltung GEVER (OVG)

Die Verordnung über die Aktenführung vom 20. März 2012 ermächtigt die einzelnen Organisationseinheiten, soweit nötig eine mandantenspezifische Organisationsvorschrift zu erlassen. Das Staatsarchiv stellt den Mandanten ein Musterdokument als Download zur Verfügung. Dieses Dokument dient als mögliche Vorlage zur Erstellung einer solchen amtsspezifischen Organisationsvorschrift im Bereich Geschäftsverwaltung GEVER. Die Amtsstelle ist frei, diese Vorlage nach ihren individuellen Bedürfnissen umzugestalten. Hierbei ist darauf zu achten, dass auch eine individualisierte Organisationsvorschrift in ihren Aussagen weiterhin im Einklang steht mit der Verordnung über die Aktenführung vom 20. März 2012.


Die Organisationsvorschrift Geschäftsverwaltung GEVER (OVG) regelt Organisation, Zuständigkeiten, Rollen und Umgang mit der elektronischen Geschäftsverwaltung GEVER und legt das für die Aktenführung massgebliche Dossier (papiergebundene oder elektronische Version) fest. Die Vorschrift muss auf der Verordnung über die Aktenführung vom 20. März 2012 basieren und dient als amtsspezifische Umsetzungshilfe. Zudem kann sie in genereller Form Hinweise zum Umgang mit Fachapplikationen mit und ohne Geschäftsverwaltungsfunktion sowie zur Aktenführung generell vermitteln.
 

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