Schätzungskommission

Die Schätzungskommission des Kantons Zug hat zwei Aufgaben:
Zum einen hat die Schätzungskommission im Rahmen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) formelle und materielle Enteignungen im Streitfall als Spezialverwaltungsgericht erster Instanz zu beurteilen.
Zum anderen hat sie amtliche Schätzungen durchzuführen. Diese werden im Kanton Zug auf Verlangen der Eigentümer durchgeführt. Häufige Anlässe, um eine amtliche Schätzung bei der Schätzungskommission einzuholen, sind Erbschaftsangelegenheiten, Verkäufe, Baurechtsverträge oder andere private Interessen sowie die Festlegung des landwirtschaftlichen Ertragswertes und der Belastungsgrenze nach Art. 10 bzw. 73 BGBB landwirtschaftlicher Liegenschaften oder Hofübergaben.
Bewertungsgrundsätze
Swiss Valuation Standard (SVS)
Die Schätzungskommission richtet sich nach den Grundsätzen der Swiss Valuation Standard, danach sind Grundstücke nach dem Prinzip von "Highest and Best Use" zu bewerten.
Die Schätzungskommission bewertet Liegenschaften grundsätzlich über den Ertragswert.
Der Marktwert entspricht dem Wert, welcher ein Interessent für die Nutzung oder den Erwerb eines Grundstückes zu zahlen bereit ist. Mittels des Mietwertes können die spezifischen Qualitäten und Eigenheiten eines Grundstücks differenziert und objektbezogen verglichen und bewertet werden. Die Schätzungskommission bewertet Grundstücke seit dem 1. April 2018 grundsätzlich nach der Ertragswertmethode. Bei speziellen Grundstückbewertungen behält sich die Schätzungskommission vor, alternative Schätzungsmethoden anzuwenden.