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Organisation

Die Organisation des Verwaltungsgerichts

Das Verwaltungsgericht bildet aus seiner Mitte vier Kammern:

1. die verwaltungsrechtliche Kammer;
2. die abgaberechtliche Kammer;
3. die sozialversicherungsrechtliche Kammer;
4. die fürsorgerechtliche Kammer.


Die Kammern bestehen aus je fünf Mitgliedern. Sie urteilen in Fünfer- oder Dreierbesetzung. Zur Zusammensetzung der Kammern vergleiche beim entsprechenden Thema.

Beispiele für die Zuständigkeit und die Aufgaben der vier Kammern ergeben sich aus den für die Rechenschaftsberichte des Verwaltungsgerichts erstellten Tabellen (jeweils Tabelle Nr. 3) über die jährlichen Neueingänge.

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