Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht ist gemäss § 55 Abs. 2 der Kantonsverfassung die oberste kantonale Gerichtsbehörde in Verwaltungssachen. Es hat seinen Sitz in Zug.
Das Verwaltungsgericht wirkt vorwiegend als Beschwerdeinstanz gegenüber dem Regierungsrat und anderen Verwaltungsbehörden des Kantons und der Gemeinden. Als Teil der Justiz und aufgrund der Gewaltenteilung ist es eine unabhängige Behörde.
Angefochten werden können Anordnungen und Feststellungen, die sich auf öffentliches Recht stützen und die eine Einzelperson in einer konkreten Angelegenheit besonders berühren bzw. an deren Aufhebung oder Änderung sie ein schutzwürdiges Interesse hat.
Wichtiger Hinweis
Eingaben, die ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Dies betrifft u.a. E-Mail-Eingaben via info.vg@zg.ch und Kontaktformular.
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Das Verwaltungsgericht besteht aus sieben Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern. Die Richterinnen und Richter werden vom Volk für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Das Verwaltungsgericht konstituiert sich selbst (vier Kammern). Die Gerichtskanzlei beschäftigt sieben Gerichtsschreiber/innen. Hinzu kommen zwei Auditoren/innen und das Sekretariat.
Das Verwaltungsgericht übt die Aufsicht über die Schätzungskommission gemäss § 61 des Planungs- und Baugesetzes aus. Es ist hingegen kein Aufsichtsorgan über die Verwaltung (Aufsichtsbehörde über die allgemeine Regierungs- und Verwaltungstätigkeit ist gemäss § 41 lit. c der Kantonsverfassung der Kantonsrat).
Downloads
Typ | Titel | Grösse |
---|---|---|
Interessenbindungen der Mitglieder und Ersatzmitglieder | 97.0 KB | |
Richtlinien für die Festlegung der Gerichtskosten | 128.0 KB |
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