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Fristerstreckungsgesuch an Verwaltungsgericht

Zusammenfassung

Fristerstreckungsgesuch an Verwaltungsgericht - elektronische Eingabe

Generelle Information

Soll um die Erstreckung einer vom Verwaltungsgericht angesetzten Frist für die Einreichung von Vernehmlassungen, Stellungnahmen, Kostenvorschüssen usw. ersucht werden, muss dies innert der Frist schriftlich erfolgen. Mit diesem Formular kann dies elektronisch über das Internet geschehen.

Vorbedingung

Es muss am Verwaltungsgericht bereits ein Fall anhängig sein. Insbesondere kann über dieses Formular die gesetzliche Beschwerde-, Rekurs- oder Klagefrist nicht verlängert werden.

Behördengang

Formular am Bildschirm lesen, ausfüllen und innert der zu erstreckenden Frist elektronisch einreichen.

Formular

Gesuchsformular

Ergebnis

Das Fristerstreckungsgesuch gilt als eingereicht und wird vom Gericht behandelt.
Dieses beantwortet das Gesuch umgehend.

Kosten

Für den Kunden fallen keine Kosten an.

Rechtliche Grundlagen

§§ 10 und 11 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Zug vom 1. April 1976 (VRG, BGS 162.1).

Weiterführende Informationen und Dokumente

Verwaltungsgericht

Bemerkungen

Andere Eingaben an das Verwaltungsgericht (Beschwerde, Vernehmlassung, Replik, Duplik etc.) via Internet müssen über die elektronische Identifikationslösung des Kantons Zug oder über eine anerkannte Zustellplattform erfolgen.

Adresse

Verwaltungsgericht des Kantons Zug
An der Aa 6
Postfach 760
6301 Zug
Tel. +41 41 728 52 70
Fax. +41 41 728 52 79

Öffnungszeiten
Montag bis 18:00 Uhr
Montag bis Freitag
08:30 - 11:45 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen

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