Fristerstreckungsgesuch an Verwaltungsgericht
Zusammenfassung
Fristerstreckungsgesuch an Verwaltungsgericht - elektronische Eingabe
Generelle Information
Soll um die Erstreckung einer vom Verwaltungsgericht angesetzten Frist für die Einreichung von Vernehmlassungen, Stellungnahmen, Kostenvorschüssen usw. ersucht werden, muss dies innert der Frist schriftlich erfolgen. Mit diesem Formular kann dies elektronisch über das Internet geschehen.
Vorbedingung
Es muss am Verwaltungsgericht bereits ein Fall anhängig sein. Insbesondere kann über dieses Formular die gesetzliche Beschwerde-, Rekurs- oder Klagefrist nicht verlängert werden.
Behördengang
Formular am Bildschirm lesen, ausfüllen und innert der zu erstreckenden Frist elektronisch einreichen.
Formular
Ergebnis
Das Fristerstreckungsgesuch gilt als eingereicht und wird vom Gericht behandelt.
Dieses beantwortet das Gesuch umgehend.
Kosten
Für den Kunden fallen keine Kosten an.
Rechtliche Grundlagen
§§ 10 und 11 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Zug vom 1. April 1976 (VRG, BGS 162.1).
Weiterführende Informationen und Dokumente
Bemerkungen
Andere Eingaben an das Verwaltungsgericht (Beschwerde, Vernehmlassung, Replik, Duplik etc.) via Internet müssen über die elektronische Identifikationslösung des Kantons Zug oder über eine anerkannte Zustellplattform erfolgen.
Adresse
Verwaltungsgericht des Kantons Zug
An der Aa 6
Postfach 760
6301 Zug
Tel. +41 41 728 52 70
Fax. +41 41 728 52 79
info.vg@zg.ch
Öffnungszeiten
Montag bis 18:00 Uhr
Montag bis Freitag
08:30 - 11:45 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr