Entscheiddatenbank
Das Verwaltungsgericht veröffentlicht die seit dem 1. Januar 2020 gefällten Endentscheide systematisch in einer Datenbank. Die Dienstleistung konkretisiert den verfassungsmässigen Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Justizöffentlichkeit (Art. 30 Abs. 3 BV). Sie macht die richterlichen Erkenntnisse transparent und erlaubt ihre Nachvollziehbarkeit. Die Entscheide werden vor der Veröffentlichung anonymisiert.
Die Entscheide werden in der Regel nach Eintritt der Rechtskraft aufgeschaltet, meist rund fünf Wochen nach Zustellung an die Parteien. Die Veröffentlichung von Entscheiden, die ans Bundesgericht weitergezogen werden, erfolgt nach Kenntnisnahme des Weiterzugs. Hat das Bundesgericht geurteilt, wird auch dies in der Datenbank sichtbar gemacht.
In einzelnen Fällen werden so genannte Zwischenentscheide veröffentlicht, so vor allem im Vergaberecht. Zwischenentscheide sind Entscheide, die das Verfahren noch nicht abschliessen.
Die Datenbank erlaubt eine Suche anhand folgender Kriterien: Fallnummer, Rechtsgebiet, Schlüsselwörter, Normen, Urteils- und Publikationsdatum. Auch kombinierte Suchläufe sind möglich. Entscheide von grundsätzlichem Charakter sind als Leitentscheide ausgewiesen und lassen sich gesondert abrufen.
Link zur Datenbank: https://verwaltungsgericht.zg.ch