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Kosten für gelernte Berufsleute

Kosten Berufsmaturität für gelernte Berufsleute

Schulen im Kanton Zug

Für Studierende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zug werden keine Studiengebühren erhoben. Die Studierenden haben ein Materialgeld zu entrichten. Zusätzlich fallen Kosten für Sprachaufenthalte und Diplomprüfungen an.

Liegt der stipendienrechtliche Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zug ist eine Kostengutsprache erforderlich. Diese ist beim Wohnsitzkanton anzufordern.

Zuständig für die Anmeldung sowie die Kostengutsprache sind:

Ausrichtung Technik, Architektur, Life Sciences sowie Gesundheit und Soziales
GIBZ, Gewerblich-industrielles Bildungszentrum Zug

Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft
KBZ, Kaufmännisches Bildungszentrum Zug

Ausserkantonale Schulen

Ist der Kanton Zug der stipendienrechtliche Wohnsitzkanton, werden die Studiengebühren übernommen. Für eine Kostengutsprache ist das Antragsformular beim Amt für Berufsbildung Zug einzureichen.

Nach erteilter Kostengutsprache erfolgt die Verrechnung direkt zwischen der Berufsmaturitätsschule und dem Kanton.

Private Schulen

Bei privaten Schulen muss die Kostenübernahme vorgängig geklärt werden.

Weitere Informationen

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Kontakt

Amt für Berufsbildung
Erich Rosenberg
Tel: 041 728 51 67
erich.rosenberg@zg.ch

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