Kosten für gelernte Berufsleute
Schulen im Kanton Zug
Für Studierende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zug werden keine Studiengebühren erhoben. Die Studierenden haben ein Materialgeld zu entrichten. Zusätzlich fallen Kosten für Sprachaufenthalte und Diplomprüfungen an.
Liegt der stipendienrechtliche Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zug ist eine Kostengutsprache erforderlich. Diese ist beim Wohnsitzkanton anzufordern.
Zuständig für die Anmeldung sowie die Kostengutsprache sind:
Ausrichtung Technik, Architektur, Life Sciences sowie Gesundheit und Soziales
GIBZ, Gewerblich-industrielles Bildungszentrum Zug
Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft
KBZ, Kaufmännisches Bildungszentrum Zug
Ausserkantonale Schulen
Ist der Kanton Zug der stipendienrechtliche Wohnsitzkanton, werden die Studiengebühren übernommen. Für eine Kostengutsprache ist das Antragsformular beim Amt für Berufsbildung Zug einzureichen.
Nach erteilter Kostengutsprache erfolgt die Verrechnung direkt zwischen der Berufsmaturitätsschule und dem Kanton.