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Wie hoch ist die Insolvenzentschädigung?

Beschreibung zur Berechnung der Insolvenzentschädigung

Wie hoch ist die Insolvenzentschädigung?

Die Insolvenzentschädigung deckt 100% der anerkannten Lohnforderung der letzten 4 Monate des Arbeitsverhältnisses. Der monatliche Höchstbetrag ist auf Fr. 12'350.– begrenzt. Der 13. Monatslohn kann geltend gemacht werden, sofern ein Rechtsanspruch darauf besteht, jedoch nur anteilsmässig (pro rata) und höchstens für die letzten vier Monate. Allfällige Ansprüche für nicht bezogene Ferien oder nicht ausbezahlte Feriengelder können ebenfalls nur anteilsmässig und höchstens für die letzten vier Monate geltend gemacht werden.
Für die Zeit nach der Konkurseröffnung besteht kein Anspruch auf Insolvenzentschädigung. Um Versicherungslücken zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen sich beim Gemeindearbeitsamt anzumelden oder bei der Arbeitslosenkasse zu informieren.

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