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In­sol­venz­ent­schä­di­gung IE

Er­klä­run­gen zur In­sol­venz­ent­schä­di­gung
Banknoten und Münzen
Bild Le­gen­de:

Was ver­steht man unter In­sol­venz­ent­schä­di­gung?

Ist ein Ar­beit­ge­ber zah­lungs­un­fä­hig ge­wor­den und kann er aus­ste­hen­de Löhne sei­ner An­ge­stell­ten nicht mehr be­zah­len, deckt die Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung unter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Lohn­for­de­run­gen für ge­leis­te­te Ar­beit. In­sol­venz­ent­schä­di­gung an Ar­beit­neh­men­de rich­tet nur die öf­fent­li­che Ar­beits­lo­sen­kas­se jenes Kan­tons aus, in wel­chem der Ar­beit­ge­ber sei­nen Wohn- oder Ge­schäfts­sitz hat. Der Schutz der Ver­si­che­rung ist zeit­lich auf die letz­ten vier Mo­na­te des Ar­beits­ver­hält­nis­ses be­schränkt.

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