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Kinderzulagen/Ausbildungszulagen

Kinderzulagen/Ausbildungszulagen

Haben Sie Anrecht auf Zulagen gemäss dem kantonalen Gesetz über Kinderzulagen vom 16. Dezember 1982, werden Ihnen diese von der Arbeitslosenkasse ausbezahlt, sofern sie nicht anderweitig ausgerichtet werden (z.B. bei Zwischenverdienst).

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