Versicherungen im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit
Wie bin ich versichert?
Seit dem 1. Januar 1996 sind Arbeitslose bei der Suva obligatorisch gegen Unfälle versichert. Die Arbeitslosenkasse zieht die Prämie für die Unfallversicherung direkt von der Arbeitslosenentschädigung ab und entrichtet diese der Suva.
Der Versicherungsschutz endet 31 Tage nach dem Tag, an dem der Arbeitslose letztmals die Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erfüllt hat. Innerhalb dieser 31 Tage kann der Unfallversicherungsschutz durch Abschluss einer Abredeversicherung bei der Unfallversicherung um bis zu 6 Monate verlängert werden.