Militär- oder Zivildienst
Militär- oder Zivildienst
Während Ihrer Dienstzeit haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsausfallentschädigung (EO). Wenn diese Entschädigung geringer ist als die Arbeitslosenentschädigung, bezahlt die Arbeitslosenkasse die Differenz zum versicherten Verdienst. Von dieser Regelung ausgenommen sind Versicherte, welche die Rekrutenschule, einen Beförderungsdienst oder Zivildienst von mehr als 30 Tagen absolvieren (mangels Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt, erfüllen diese Versicherten die grundsätzlichen Voraussetzungen auf Arbeitslosenentschädigung nicht).