Krankheit
Krankheit
Ein Anspruch auf die Arbeitslosenentschädigung besteht nur für die ersten 30 Kalendertage der Krankheit. Maximal können 44 Taggelder pro Rahmenfrist bezogen werden. Für die Zeit danach empfiehlt sich der Abschluss einer Taggeldversicherung mit Leistungsbeginn ab dem 31. Tag. Kollektivversicherte sollten abklären, ob die bisherige Versicherung als Einzelmitglied weitergeführt werden kann.