Mutterschaft
Mutterschaft
Seit dem 1. Juli 2005 sind die Bestimmungen der Mutterschaftsversicherung in Kraft getreten. Dies hat zur Folge, dass nach der Niederkunft keine Taggelder infolge Mutterschaft durch die Arbeitslosenkasse mehr ausgerichtet werden. An deren Stelle tritt die Mutterschaftsentschädigung.
Dafür ist eine sofortige Anmeldung an die AHV-Ausgleichskasse zu richten, damit dort die Abklärung der Leistungen getroffen werden können. Die Mutterschaftsentschädigung wird während 14 Wochen (98 Kalendertage) als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80% des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Den Höchstansatz entnehmen Sie bitte den Infos zur Mutterschaftsentschädigung der AHV-Ausgleichskasse. Sollte das Taggeld der Arbeitslosenversicherung höher sein, als die Mutterschaftsentschädigung, erhalten die stellenlosen Mütter eine Entschädigung, die mindestens dem Arbeitslosentaggeld entspricht (Besitzstandswahrung).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Arbeitslosenkasse oder an die AHV-Ausgleichskasse.