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Strafgericht

Als Kollegialgericht mit drei Mitgliedern beurteilt das Strafgericht erstinstanzlich Strafsachen.
Gerichtssaal mit Personen
Bild Legende:

Als Kollegialgericht mit drei Mitgliedern beurteilt das Strafgericht erstinstanzlich alle Strafsachen, für die nicht eine andere Gerichtsbehörde zuständig ist. Die vier Strafrichter amten zusätzlich als Einzelrichter mit einer Spruchkompetenz bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe und als Zwangsmassnahmengericht.

 

Wichtiger Hinweis

Eingaben, welche per E-Mail oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation per E-Mail ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen. Eingaben via Kontaktformular sind nicht rechtsgültig.

Mitglieder

Frank Philipp, 1982, MLaw Präsident
Rein Thomas, 1967, lic.iur. Vizepräsident
Ziegler Carole, 1967, Fürsprecherin Strafrichterin
Anlauf Svea, 1965, Assessorin Strafrichterin

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