Strafgericht

Als Kollegialgericht mit drei Mitgliedern beurteilt das Strafgericht erstinstanzlich alle Strafsachen, für die nicht eine andere Gerichtsbehörde zuständig ist. Die vier Strafrichter amten zusätzlich als Einzelrichter mit einer Spruchkompetenz bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe und als Zwangsmassnahmengericht.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Strafprozessordnung des Kantons Zug (bis 2010) | Gesetz |