Untersuchen Sanieren Überwachen
Ist ein belasteter Standort als untersuchungsbedürftig eingestuft, muss eine Voruntersuchung nach Art. 7 der AltlV durchgeführt werden. Eine Voruntersuchung besteht in der Regel aus einer historischen und einer technischen Untersuchung (Historische Untersuchung und Pflichtenheft technische Untersuchung).
Anhand dieser Untersuchungen beurteilt das Amt für Umwelt, ob für den belasteten Standort ein Sanierungs- oder ein Überwachungsbedarf besteht.
Diese Voruntersuchung ist spätestens nach einer Aufforderung durch die Behörde oder bei geplanten Bauvorhaben auf den untersuchungsbedürftigen Standorten durchzuführen.
Zeigt die Voruntersuchung, dass ein Standort schädliche oder lästige Auswirkungen auf die Umwelt nach sich zieht, handelt es sich um eine Altlast (sanierungsbedürftiger Standort). In diesem Fall muss die Sanierung innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen.
Bei einem überwachungsbedürftigen Standort wurden zwar schädliche oder lästige Umwelteinwirkungen festgestellt, es besteht jedoch kein dringender Sanierungsbedarf. Allerdings müssen die Umweltauswirkungen überwacht werden.
Die Untersuchungs-, Überwachungs- und Sanierungsmassnahmen sind von den Inhabern des belasteten Standortes durchzuführen (Art. 20 AltlV). (s. a. Finanzierung / Kostentragung).
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zum Vorgehen bei der Untersuchung, Sanierung oder Überwachung von belasteten Standorten finden sie beim BAFU.
Historische Untersuchung und Pflichtenheft technische Untersuchung