Tankkataster
Standorte von Tankanlagen und Gebindelager werden ab einer Menge von 450 Litern in einem kantonalen Tankkataster registriert und ermöglicht es den Kantonen eine Übersicht über bestehende oder neu bewilligte Anlagen zu führen, mit dem die gesetzlich geforderte Kontrolle der Lageranlagen durch den Inhaber zu überwachen und sicherzustellen. In diesem Anlagenverzeichnis werden die bewilligungspflichtigen und meldepflichtigen Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten erfasst, womit die Behörde einen Überblick über die Art und Menge der gelagerten wassergefährdenden Flüssigkeiten sowie den Ort der Lagerung und die vorhandenen Schutz- und Sicherheitseinrichtungen hat.
Das Kataster ermöglicht es zudem, in Ausnahmesituationen wie z.B. bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen oder bei Naturgefahren wie z.B. Hochwasser, schnell und effizient einzugreifen. Der Inhaber von solchen Standorten muss Schutzmassnahmen treffen, die abhängig sind von der Art der Stoffe, der Menge, und der Tätigkeit. Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen, ist zur Gefahrenabwehr unverzüglich die Feuerwehr oder die Polizei zu informieren. Die Feuerwehr trifft Sofortmassnahmen, um den Schaden zu begrenzen.
Leitfaden für die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen
Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen sind fachgerecht zu erstellen und zu betreiben. Der Leitfaden Lagerung gefährlicher Stoffe gibt einen Überblick über die sicherheitsrelevanten Aspekte beim Umgang mit und der Lagerung von gefährlichen Stoffen. Er hilft, gefährliche Stoffe besser zu erkennen, deren Lagerung zu optimieren und die den Stoffen entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.