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Na­vi­ga­ti­on

Ozon O3

Bo­den­na­hes Ozon ist ein Schad­stoff, der bei schö­nem Som­mer­wet­ter unter Ein­wir­kung von Son­nen­licht aus Stick­oxid (NOx) und flüch­ti­gen or­ga­ni­schen Ver­bin­dun­gen (VOC) ent­steht.
Bild Le­gen­de:

Die Abbildung zeigt, dass der Stundengrenzwert von 120 µg/m3 seit Messbeginn sehr häufig überschritten wurde. Ausserordentlich hohe Ozonbelastungen wurden während des Hitzesommers 2003 gemessen, aber auch 2015 zeigte aufgrund der meteorologischen Situation im Vergleich mit den vorhergehenden Jahren hohe Überschreitungen des IGW.

Ent­ste­hung
Bo­den­na­hes Ozon ist ein Schad­stoff, der bei schö­nem Som­mer­wet­ter unter Ein­wir­kung von Son­nen­licht aus Stick­oxi­den (NOx) und flüch­ti­gen or­ga­ni­schen Ver­bin­dun­gen (VOC) ent­steht.

Haupt­quel­len
Der mo­to­ri­sier­te Ver­kehr, Feue­run­gen sowie In­dus­trie und Ge­wer­be ver­ur­sa­chen zur Haupt­sa­che NOx und VOC; sie gel­ten als Vor­läu­fer­schad­stof­fe für die Ozon­bil­dung.

Aus­wir­kun­gen
Ozon reizt die Augen und die Schleim­haut der Atem­we­ge, ver­ur­sacht Schmer­zen bei tie­fem Ein­at­men, ver­min­dert die Leis­tungs­fä­hig­keit der Lunge und kann bei wie­der­hol­ter Ein­wir­kung einen Ein­fluss auf Ent­ste­hung und den Ver­lauf von Atem­wegs­er­kran­kun­gen haben.
Die Be­ein­träch­ti­gung durch Ozon ist von der Kon­zen­tra­ti­on des Schad­stoffs, der Dauer der Ein­wir­kung und der kör­per­li­chen Ak­ti­vi­tät ab­hän­gig und von Mensch zu Mensch sehr un­ter­schied­lich. Bei emp­find­li­chen Per­so­nen kön­nen Be­ein­träch­ti­gun­gen be­reits bei 100 bis 120 Mi­kro­gramm Ozon pro Ku­bik­me­ter Luft auf­tre­ten. Der schwei­ze­ri­sche Im­mis­si­ons­grenz­wert (IGW) ori­en­tiert sich an die­ser Wir­kungs­schwel­le.
Ozon schä­digt auch Pflan­zen. Kurz­fris­tig auf­tre­ten­de hohe Ozon­kon­zen­tra­tio­nen füh­ren bei emp­find­li­chen Pflan­zen­ar­ten zur Schä­di­gung der Blät­ter. An­dau­ernd hohe Be­las­tun­gen haben eine Ab­nah­me des Wachs­tums sowie Er­trags­ein­bus­sen bei land­wirt­schaft­li­chen Kul­tu­ren zur Folge.

Grenz­wer­te
In der Luftreinhalte-​Verordnung wur­den fol­gen­de Grenz­wer­te fest­ge­legt:

120 µg/m3 (Mi­kro­gramm pro Ku­bik­me­ter) als ma­xi­ma­ler Stun­den­mit­tel­wert. Er darf höchs­tens ein­mal pro Jahr über­schrit­ten wer­den.

100 µg/m3 (Mi­kro­gramm pro Ku­bik­me­ter) als 98 %-Wert der Halb­stun­den­mit­tel­wer­te eines Mo­nats. (98 % der ge­mes­se­nen Halb­stun­den­mit­tel­wer­te eines Mo­nats dür­fen den Grenz­wert von 100 µg/m3 nicht über­schrei­ten.)

 

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