Öl- und Gasfeuerungen
Die Zuger Gemeinden sind für die Überprüfung von Oel- und Gasfeuerungen bis zu einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW zuständig. Feuerungsanlagen mit einer Leistung von über 350 kW werden von den Gemeinden dem Amt für Umweltschutz zur Abnahmemessung gemeldet.
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