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Bauen und Archäologie

Alle Aspekte des Bauens, die in Zusammenhang mit der Archäologie stehen
Grabungstechniker beim Freilegen bei der Ausüberwachung bei der Schützenmatt in Zug
Bild Legende:
Aushubüberwachung Schützenmatt, Zug (© ADA Zug, Andreas Busslinger)

Eine besondere Herausforderung für die Archäologie ist der Anspruch, wissenschaftlich sorgfältig zu arbeiten, Bauvorhaben jedoch nicht zu verzögern. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich mit einer frühzeitigen und gemeinsamen Planung Bauverzögerungen fast immer vermeiden lassen. Eigentümer sind verpflichtet, archäologische und bauhistorische Untersuchungen auf und an ihren Liegenschaften zuzulassen. 

Archäologische Funde gelangen in das Eigentum des Kantons. Die Informationen darüber, wo sich archäologische Fundstellen im Boden befinden, stehen im kantonalen Richtplan. Falls ein Bauprojekt eine oder mehrere solche betrifft, werden die Eigentümer nach Eingang des Baugesuches vom Amt für Denkmalpflege und Archäologie in Kenntnis gesetzt. Unter dem Vorbehalt, dass eine Baubewilligung erteilt wird, dürfen sämtliche Abbruch- und Erdarbeiten nur nach Rücksprache und im Einverständnis mit dem Amt erfolgen. Damit die archäologischen Rettungs- und Dokumentationsmassnahmen geplant werden können, müssen Art und Umfang der Bodeneingriffe inklusive Humusabtrag dem Amt so früh wie möglich gemeldet werden.

Folgende Punkte sollten Sie bei einem Bauvorhaben in einer archäologischen Zone besonders beachten:

  • Planen Sie ausreichend Zeit für die archäologischen Untersuchungen ein.
  • Beachten Sie, dass sämtliche Erdbewegungen ab Humusabtrag begleitet werden.
  • Erhöhen Sie die Planungssicherheit, indem Sie rechtzeitig mit der Archäologie Kontakt aufnehmen.

Wer bei einem Bauvorhaben auf archäologische Funde stösst, ist verpflichtet, diese dem Amt zu melden. (§ 7 Denkmalschutzgesetz).

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