Lernbericht
Lernbericht
Ein Lernbericht ist dann zu erstellen, wenn auf die Beurteilung im Zeugnis mit einer Note in einem oder mehreren Fachbereichen oder auf einen oder mehrere Bereiche der überfachlichen Kompetenzen verzichtet wird.
Erhält eine Schülerin, ein Schüler eine Lernzielanpassung in einem oder mehreren Fachbereichen, dann wird anstelle der Note im Zeugnis ein Lernbericht verfasst. Im Lernbericht werden die erreichten Lernziele der angepassten Fachbereiche beschrieben. Er wird im Zeugnis erwähnt und ist Bestandteil desselben.
Entscheid über Verzicht der Beurteilung
Über den Verzicht auf die Beurteilung im Zeugnis entscheidet die Rektorin, der Rektor.
Formular Lernbericht
Gemeindliche Schulen müssen das kantonale Formular für Lernbericht verwenden. Das Layout darf nicht verändert werden. Das Formular steht in LehrerOffice zur Verfügung. Der Lernbericht wird auf gewöhnlichem Papier, nicht auf Zeugnispapier, gedruckt.
Grund für Lernzielanpassung
Der Grund für die vorübergehende oder überdauernde Lernzielanpassung ist neu auf dem Lernbericht festgehalten. Es können auch mehrere Gründe angegeben werden (z. B. «fehlender Fremdsprachenunterricht» UND «bei ungenügenden Deutschkenntnissen»). LehrerOffice setzt anstelle der Note oder der Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen automatisch ein *-Symbol, wenn die Lehrperson die entsprechende Bemerkung beim Fachbereich anwählt bzw. definiert, welche Art von Lernzielanpassung es ist. Im Zeugnis erscheint «Beurteilung mit Lernbericht wegen ...».
Verstärkte Massnahme
Bei integrativ geschulten Sonderschülerinnen und Sonderschülern bestimmt die Sonderschule, ob die Sonderschülerin, der Sonderschüler das Zugerische Zeugnis erhält oder ein Zeugnis der Sonderschule. Wird das Zugerische Zeugnis verwendet, ist das entsprechende kantonale Formular für den Lernbericht bei verstärkten Massnahmen zu verwenden.
Allgemeine Neuerungen
- Bei vorübergehenden Lernzielanpassungen wird der Beginn der Lernzielanpassung festgehalten, um zu vermeiden, dass diese Massnahme über die erlaubte Dauer (maximal zwei Jahre) hinaus verfügt wird.
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Die Erreichung der beschriebenen Lernziele wird nur noch mit «erreicht» oder «noch nicht erreicht» per Kreuz taxiert. Noch nicht erreichte Lernziele werden in der Förderplanung wieder aufgenommen. Die Mehrheit der Lernziele sollten erreicht werden. Zu viele «noch nicht erreichte» Lernziele würden darauf hindeuten, dass das Kind mit der Förderplanung überfordert wurde.
- Der Lernbericht wird nur noch von der Lehrperson, welche die Verantwortung für das Zeugnis trägt, und den Erziehungsberechtigten unterschrieben. Der Lernbericht ist anstelle von Zeugnisnoten und somit offizieller Bestandteil des Zeugnisses. Laut Promotionsreglement ist die Klassenlehrperson verantwortlich für das Zeugnis
Spezialgründe für Lernberichte
- Später Eintritt während des Semesters:
Eine Schülerin, ein Schüler kann unter Umständen sehr spät während des Semesters in eine Klasse eintreten. Die kurze Aufenthaltsdauer in der Klasse lässt keine repräsentative Beurteilung zu, weshalb im Zeugnis die Bemerkung «Beurteilung mit Lernbericht aufgrund späten Eintritts während des Semesters» steht. Im Lernbericht werden die erreichten Lernziele beschrieben. - Längere Absenz:
Fehlt eine Schülerin, ein Schüler beispielsweise krankheits-, unfall- oder urlaubsbedingt den grössten Teil des Semesters, kann aufgrund der längeren Absenz eine repräsentative Beurteilung im Zeugnis nicht vertretbar sein. Die Schülerin, der Schüler erhält für die Dauer des Unterrichtsbesuches einen Lernbericht für den Fachbereich bzw. für die Fachbereiche und Überfachlichen Kompetenzen, die betroffen sind. Der Lernbericht kann auf einzelne (bspw. Sport aufgrund einer Verletzung), mehrere oder alle Fachbereiche bezogen sein. Im Zeugnis ist die Bemerkung «Beurteilung mit Lernbericht aufgrund längerer Absenz» einzutragen.