Überfachliche Kompetenzen
Personale Kompetenzen |
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Soziale Kompetenzen |
Die methodischen Kompetenzen werden innerhalb der fachlichen Kompetenzen (mit Noten) beurteilt. Die Beobachtungen der Lehrperson und der Erziehungsberechtigten zum Lernprozess der Schülerinnen und Schüler dienen als Grundlage für das Orientierungsgespräch in allen Klassen. |
Beurteilung
Die Wahrnehmungen der Lehrperson in Bezug auf den Erfüllungsgrad der Lernziele werden auf einer vierstufigen Skala im Zeugnis wie folgt aufgezeigt:
• • • • |
= |
übertrifft die Anforderungen |
• • • |
= |
erfüllt die Anforderungen |
• • |
= |
erfüllt die Anforderungen mehrheitlich |
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= |
erfüllt die Anforderungen kaum |
Normbereich
Im Zeugnis sowie in den Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen ist bei den überfachlichen Kompetenzen die Beurteilung mit «erfüllt die Anforderungen» als Normbereich definiert. Darunter wird der Regelfall, d. h. das stufenspezifisch erwartete Verhalten verstanden. Die entsprechende Spalte ist bei den entsprechenden Bereichen grau hinterlegt.
«übertrifft die Anforderungen» ist für besondere und herausragende Leistungen vorgesehen.
Verzicht auf Beurteilung von Lernzielen der überfachlichen Kompetenzen
In Ausnahmefällen, nämlich nur bei überdauernden Lernzielanpassungen und bei Vorliegen einer klaren Diagnose, kann es sinnvoll sein, auf die Beurteilung einzelner Bereiche bei den überfachlichen Kompetenzen zu verzichten, um betroffene Schülerinnen und Schüler nicht zu benachteiligen. Dies kann bspw. bei Kindern und Jugendlichen mit Aspergersyndrom, Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) oder Autismus der Fall sein. Über die Lernzielanpassung entscheidet die Rektorin, der Rektor. Die Lehrperson orientiert in diesem Fall die Erziehungsberechtigten mittels Lernbericht über die Zielerreichung bzw. die Lernfortschritte. Unter Bemerkungen ist die Lernzielanpassung deklariert.