Zeugnis - Allgemeines
Termin Zeugnisabgabe
In der 1. Primarklasse erhält die Schülerin, der Schüler Ende Schuljahr ein Zeugnis. Ab der 2. Primarklasse werden Zeugnisse zweimal jährlich ausgestellt:
- Ende Januar (gemeindlich definiertes Datum in der Woche vom 31. Januar, spätestens jedoch der 31. Januar)
- Ende Schuljahr (gemeindlich definiertes Datum in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien)
Die Schulleitung definiert für die Schulgemeinde die Zeugnisdaten für beide Semester des Schuljahres. Der LehrerOffice-Administrator, die Lehrer-Office-Administratorin setzt die definierten Zeugnisdaten für beide Semester beim Einrichten des Schuljahres. Die Lehrperson kann das Zeugnisdatum selber nicht mehr setzen oder anpassen.
Weitere Hinweise:
- Sämtliche Leistungsbewertungen nach dem 31. Januar zählen zum 2. Semester.
- Auf dem Lernbericht als Beilage zum Zeugnis für Schülerinnen und Schüler mit vorübergehend oder überdauernd angepassten Lernzielen, ist automatisch das Datum des jeweiligen Semesterzeugnisses gesetzt.
Zeugnisinhalt
Das Zeugnis enthält die Beurteilung der Fächer bzw. Fachbereiche (fachliche inkl. methodische Kompetenzen, ab der 2. Primarklasse) wie auch die Beurteilung der personalen und sozialen Kompetenzen (überfachliche Kompetenzen).
Im 2. Semester des 9. Schuljahres wird dem Zeugnis zusätzlich die Dokumentation der Lernvereinbarung sowie die Beurteilung der Abschlussarbeit beigelegt. Die Abschlussarbeit wird unter den Fächern, Fachbereichen im 2. Semester der 3. Klasse Sek I unter der Rubrik «Abschlussarbeit» mit Titel und Note aufgeführt.
Unter Bemerkungen werden u.a. eine Beurteilung mit Lernbericht, längere Absenzen sowie Ein- und Austritte während des Schuljahres festgehalten.
Zeugnisformulare
Unterschrift der Erziehungsberechtigten
Das Zeugnis ist von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Mit der Unterschrift wird lediglich ihre Einsichtnahme bestätigt. Sofern die Erziehungsberechtigten nicht mit dem Zeugnis einverstanden sind, stehen den Erziehungsberechtigten Rechtsmittel zur Verfügung.
Bei geschiedenen Erziehungsberechtigten mit gemeinsamer elterlicher Sorge gilt die Gleichbehandlung beider Elternteile. Bei Informationen wie bspw. über die Leistungsbeurteilung im Zeugnis, welche dem Kind mit nach Hause gegeben werden, müssen sich die Erziehungsberechtigten entsprechend organisieren, damit beide davon Kenntnis erhalten. Es ist empfohlen, dass beide Elternteile die Einsichtnahme ins Zeugnis mit ihrer Unterschrift bestätigen.
Rechtsmittel für Erziehungsberechtigte
Eine Einsprache gegen einzelne Noten und die Beurteilung in den personalen und sozialen Kompetenzen kann gemäss § 84 Abs. 1 Bst. a des Schulgesetzes innert 10 Tagen seit Erhalt des Zeugnisses bei der Rektorin, beim Rektor erhoben werden.
Beschädigung, Verlust
Beschädigte oder verlorene Zeugnisse sind von den Erziehungsberechtigten ersetzen zu lassen. Das neue Zeugnis wird von der Rektorin, dem Rektor unterzeichnet und mit dem Hinweis «Abschrift aus der Archivdatei» versehen.
Zeugnisarchivierung
Die Gemeinden sind für die Archivierung ihrer Daten verantwortlich. Zeugnisse werden bei Beschädigung oder Verlust auf Verlangen der Erziehungsberechtigten wieder ersetzt. Aus LehrerOffice lässt sich eine Archivdatei ablegen. Die Gemeinde bestimmt über die Art und Weise der Aufbewahrung solcher Archivdateien. Von jedem ausgestellten Zeugnis muss ein PDF-File generiert werden, welches in der Gemeinde analog des Archivdrucks archiviert wird.