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Längere Absenzen unter Bemerkungen

Beurteilung im Zeugnis bei längerer Absenz
Korrektur eines Matheheftes
Bild Legende:

Längere Absenzen
Eine längere Absenz ist im Zeugnis unter Bemerkungen festzuhalten. In den meisten Fällen können trotz längerer Absenz Noten im Zeugnis erteilt werden. Beurteilungen einer externen Beschulung (bspw. Spitalschule) können - wenn möglich - in die Beurteilung im Zeugnis einbezogen werden. Sofern trotz der Absenz die Zeugnisnoten gesetzt und die überfachlichen Kompetenzen beurteilt werden können, handelt es sich bei diesem Textbaustein lediglich um eine Information, die allenfalls eine Bedeutung für die Interpretation der Noten bzw. der Beurteilung zulässt.

  • Krankheitsbedingte Absenz vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx (Tag, Monat, Jahr)
  • Unfallbedingte Absenz vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx (Tag, Monat, Jahr)
  • Urlaubsbedingte Absenz vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx (Tag, Monat, Jahr)
  • Berufswahlbedingte Absenz vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx (Tag, Monat, Jahr)

In besonderen Fällen dauert die Absenz jedoch so lange (überwiegender Teil des Semesters), dass die Erteilung von Zeugnisnoten nicht ausreichend vertretbar ist, da sie nicht auf eine repräsentative Anzahl Leistungsbewertungen abgestützt werden kann. In diesen Ausnahmefällen kann auf die Bewertung im Zeugnis verzichtet werden. In der Folge ist ein Lernbericht für die Dauer des Schulbesuchs zu erstellen und dem Zeugnis beizulegen. Unter Bemerkungen ist folgender Textbaustein einzutragen:

  • Beurteilung mit Lernbericht aufgrund längerer Absenz

Der Eintrag kann auf einzelne (bspw. Bewegung und Sport aufgrund einer Verletzung), mehrere oder alle Fachbereiche bezogen sein. Ein Lernbericht muss nur für die Dauer des Unterrichtsbesuches erstellt werden. Sofern die Absenz das ganze Semester betrifft, kann auf das Verfassen und Beilegen eines Lernberichtes verzichtet werden.

Überfachliche Kompetenzen
Aufgrund einer längeren Absenz ist es möglich, dass auch die überfachlichen Kompetenzen nicht bzw. nicht vollständig beurteilt werden können. Der Eintrag unter Bemerkungen «Beurteilung mit Lernbericht aufgrund längerer Absenz» kann sowohl für den Verzicht auf die Zeugnisnoten als auch für den Verzicht auf die Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen gelten. Sofern auf die Beurteilung einzelner Lernziele der überfachlichen Kompetenzen verzichtet wird, ist für die Dauer des effektiv besuchten Unterrichts ein Lernbericht zu erstellen und dem Zeugnis beizulegen.

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