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Mitteilung der Chemikalien-Ansprechperson

Zusammenfassung

Meldeformular für die Mitteilung der Chemikalien-Ansprechperson.

Generelle Information

In Betrieben und Bildungsstätten, in denen beruflich oder gewerblich mit gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen (Gemischen) umgegangen wird, sind verpflichtet, eine Chemikalien-Ansprechperson zu bezeichnen und diese den kantonalen Vollzugsbehörden mitzuteilen (Art. 25 Abs. 2 ChemG; Art. 59 ChemV).

Behördengang

  1. Den Grund der Mitteilungspflicht festlegen
  2. Formular online ausfüllen, senden. Sie erhalten eine Meldebestätigung

Ergebnis

Der Auftrag kann ausgedruckt per Post oder direkt online übermittelt werden.

Kosten

kostenlos

Adresse

Amt für Verbraucherschutz, Lebensmittelkontrolle
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
Tel. +41 41 723 74 00
Fax +41 41 723 74 01

Weitere Informationen

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