Gesuch berufliche Unbedenklichkeitserklärung (CGS)
Formular, für die Bestellung einer beruflichen Unbedenklichkeitserklärung
Wer im Kanton Zug über eine Berufsausübungsbewilligung als Tierärztin oder als Tierarzt verfügt und in einem anderen Kanton eine Bewilligung beantragen möchte, benötigt in der Regel eine berufliche Unbedenklichkeitserklärung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug.
Hier finden Sie das Online-Formular für die Bestellung der beruflichen Unbedenklichkeitserklärung (kostenpflichtig).
Nach der Prüfung des Gesuchs, stellen wir Ihnen die Erklärung per Post zu.