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Fahrzeugzulassung

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Fahrzeugzulassung
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Allgemeines

Die Fahrzeugzulassung (Immatrikulation) erfolgt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • das Fahrzeug muss betriebssicher sein und den Bau- und Ausrüstungsvorschriften entsprechen
  • der Standort des Fahrzeuges muss sich im Kanton Zug befinden (VZV Art. 77)
  • Fahrzeughalter/in muss eine natürliche oder juristische Person sein
  • die korrekte Angabe der Wohn- oder Geschäftsadresse muss bekannt sein, die Angabe des Postfaches allein genügt nicht
  • Name und Adresse müssen der Einwohnerkontrolle bzw. dem Handelsregisteramt gemeldet und der Post bekannt sein (keine Fantasieadressen)
  • Firmen mit c/o Adressen (Domiziladressen) müssen zusätzliche Immatrikulationsvorschriften erfüllen 

Fahrzeugausweis und Kontrollschilder

Fahrzeugausweise und Kontrollschilder bestellen Sie am besten per Post beim
Strassenverkehrsamt
Hinterbergstrasse 41
6312 Steinhausen
Tel. +41 41 728 47 11
info.stva@zg.ch

mit folgenden Unterlagen:

a) bei einem neuen Fahrzeug

  • Prüfungsbericht (Formular 13.20 A) mit Zollstempel
  • gültiger Versicherungsnachweis (bestellen Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherungs-Gesellschaft, die uns diesen elektronisch übermittelt)

b) bei einem gebrauchten Fahrzeug

  • Fahrzeugausweis des gebrauchten Fahrzeuges
  • gültiger Versicherungsnachweis (bestellen Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherungs-Gesellschaft, die uns diesen elektronisch übermittelt)

c) bei einem Fahrzeugwechsel

  • Fahrzeugausweis des bis anhin verwendeten Fahrzeuges
  • gültiger Versicherungsnachweis (bestellen Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherungs-Gesellschaft, die uns diesen elektronisch übermittelt)
  • Prüfungsbericht gemäss Punkt a) oder Fahrzeugausweis gemäss Punkt b)

Wir senden Ihnen alles Notwendige per Post zu.

Weitere Informationen

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