Fahrzeugzulassung
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Thema
Allgemeines
Die Fahrzeugzulassung (Immatrikulation) erfolgt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- das Fahrzeug muss betriebssicher sein und den Bau- und Ausrüstungsvorschriften entsprechen
- der Standort des Fahrzeuges muss sich im Kanton Zug befinden (VZV Art. 77)
- Fahrzeughalter/in muss eine natürliche oder juristische Person sein
- die korrekte Angabe der Wohn- oder Geschäftsadresse muss bekannt sein, die Angabe des Postfaches allein genügt nicht
- Name und Adresse müssen der Einwohnerkontrolle bzw. dem Handelsregisteramt gemeldet und der Post bekannt sein (keine Fantasieadressen)
- Firmen mit c/o Adressen (Domiziladressen) müssen zusätzliche Immatrikulationsvorschriften erfüllen
Fahrzeugausweis und Kontrollschilder
Fahrzeugausweise und Kontrollschilder bestellen Sie am besten per Post beim
Strassenverkehrsamt
Hinterbergstrasse 41
6312 Steinhausen
Tel. +41 41 728 47 11
info.stva@zg.ch
mit folgenden Unterlagen:
a) bei einem neuen Fahrzeug
- Prüfungsbericht (Formular 13.20 A) mit Zollstempel
- gültiger Versicherungsnachweis (bestellen Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherungs-Gesellschaft, die uns diesen elektronisch übermittelt)
b) bei einem gebrauchten Fahrzeug
- Fahrzeugausweis des gebrauchten Fahrzeuges
- gültiger Versicherungsnachweis (bestellen Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherungs-Gesellschaft, die uns diesen elektronisch übermittelt)
c) bei einem Fahrzeugwechsel
- Fahrzeugausweis des bis anhin verwendeten Fahrzeuges
- gültiger Versicherungsnachweis (bestellen Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherungs-Gesellschaft, die uns diesen elektronisch übermittelt)
- Prüfungsbericht gemäss Punkt a) oder Fahrzeugausweis gemäss Punkt b)
Wir senden Ihnen alles Notwendige per Post zu.