Einleitung
Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 20. März 2012 die Verordnung über die Aktenführung verabschiedet. Diese tritt per 1. Juni 2012 in Kraft und gilt
- für die Aktenführung in Geschäftsverwaltungssystemen, Fachanwendungen und Datenbanken sowie für entsprechende papiergebundene Systeme
- für die Amtsstellen der kantonalen Verwaltung sowie Personen und Organe im Sinne von § 3 Abs. 2 und 3 des Archivgesetzes
Sie gilt nicht für die Gerichte, die Staatsanwaltschaft und das polizeiliche Ermittlungsverfahren.
Das Staatsarchiv bietet im vorliegenden Buch Leitfäden zu Fragen im Zusammenhang mit der Aktenführung, insbesondere mit GEVER, an (gemäss § 9 Abs 2 lit. a V Aktenführung). Schulungsunterlagen zu GEVER befinden sich unter der entsprechenden Rubrik auf der Intranet-Seite von GEVER.