BM1 Lehrbegleitende Berufsmaturität – Aufnahme/Anmeldung
Aufnahmeverfahren
Voraussetzung für die Zulassung an eine lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule ist das bestandene Aufnahmeverfahren sowie ein unterzeichneter Lehrvertrag für eine mindestens dreijährige Berufslehre.
Für Schülerinnen/Schüler wohnhaft im Kanton Zug (und Meierskappel)
>> prüfungsfreie Aufnahme
>> Aufnahmeprüfung
Für Schülerinnen/Schüler wohnhaft ausserhalb des Kantons Zug
Es gilt das Aufnahmeverfahren des Wohnsitzkantons (Verordnung über die eidg. Berufsmaturität vom 24. Juni 2009, Art. 14, Abs. 3). Schülerinnen und Schüler, die nicht im Kanton Zug wohnen, müssen mit der Anmeldung eine Bestätigung des bestandenen Aufnahmeverfahrens ihres Wohnsitzkantons beilegen oder nachreichen. Auskünfte über die Aufnahmeverfahren erteilen die Berufsmaturitätsschulen oder die kantonalen Ämter für Berufsbildung der jeweiligen Kantone.
Anmeldung
Wer die lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule besuchen will, muss sich auch ohne gültigen Lehrvertrag anmelden. Die Schülerin, der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten sind für die Anmeldung verantwortlich.
Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular an:
berufsmaturitaet@zg.ch