Mutterschaftsbeiträge
Weshalb Mutterschaftsbeiträge?
Gestützt auf das Gesetz über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge (MB) vom 1. September 1988 gewährt der Kanton Zug Frauen bei Mutterschaft während einer bestimmten Zeit Beiträge, sofern sie diese Hilfe benötigen.
Geschaffen wurde dieses Gesetz, um finanzschwachen Frauen zu ermöglichen, ein Jahr bei ihrem Neugeborenen zu Hause bleiben zu können.
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