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Mut­ter­schafts­bei­trä­ge

Mut­ter­schafts­bei­trä­ge - Zweck und Vor­aus­set­zun­gen
Babyflasche
Bild Le­gen­de:

Wes­halb Mut­ter­schafts­bei­trä­ge?

Ge­stützt auf das Gesetz über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge (MB) vom 1. Sep­tem­ber 1988 ge­währt der Kan­ton Zug Frau­en bei Mut­ter­schaft wäh­rend einer be­stimm­ten Zeit Bei­trä­ge, so­fern sie diese Hilfe be­nö­ti­gen.
Ge­schaf­fen wurde die­ses Ge­setz, um fi­nanz­schwa­chen Frau­en zu er­mög­li­chen, ein Jahr bei ihrem Neu­ge­bo­re­nen zu Hause blei­ben zu kön­nen.

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