Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Industrie- und Gewerbeabwasser

Verschmutztes Abwasser muss in einer Kläranlage gereinigt werden. Um die Einleitungsgrenzwerte in die öffentliche Kanalisation einzuhalten, müssen Produktionsabwässer von Industrie- und Gewerbebetrieben in vielen Fällen vorbehandelt werden.
Tank in Industriebetrieb
Bild Legende:

In industrieller und gewerblicher Produktion fällt Abwasser an. Dieses kann für Gewässer und Abwasseranlagen - je nach Verschmutzungsgrad - schädliche Stoffe enthalten. Deshalb versuchen Industrie- und Gewerbebetriebe, die Prozesse so zu optimieren, dass Schadstoff- und Abwassermengen minimiert werden.

Die Gewässerschutzverordnung (GSchV) regelt in den Anhängen 3.2 und 3.3, welche Anforderungen das Industrieabwasser zu erfüllen hat, damit es in die Kanalisation oder in ein Gewässer eingeleitet werden darf. Stark verschmutztes Abwasser muss vorbehandelt werden. Bei der Abwasservorbehandlung kommen das Vorsorge- und das Verursacherprinzip zur Anwendung. Die Betriebe haben dafür zu sorgen, dass möglichst wenig Industrieabwasser und Stoffe abgeleitet werden, die Gewässer verunreinigen können. Gemäss Verursacherprinzip trägt dabei der Verursacher die Kosten der Massnahmen. Ein weiterer Grundsatz besagt, dass der "Stand der Technik" eingehalten werden muss.

Abwasservorbehandlungsanlagen (AVA) sind bewilligungspflichtig. Verschmutztes Abwasser darf nur mit einer Einleitungsbewilligung in die Kanalisation oder in ein Gewässer eingeleitet werden.

Wie finden Sie die richtige Abwasservorbehandlungsanlage (AVA)?
Auf dem Markt sind die vielfältigsten Anlagen erhältlich. Mit der Pflicht zur Bewilligung stellt das AFU eine möglichst unabhängige Beratung und den Einsatz des richtigen Behandlungsverfahrens sicher. Für die Bewilligung, ist ein Gesuch mit den notwendigen Angaben und Projektunterlagen einzureichen.

Branchenvereinbarungen und Eigenkontrolle
Für die Kontrolle vieler Betriebe setzt der Kanton Zug auf Branchenvereinbarungen und Eigenkontrolle. Eine Branchenvereinbarung ist dabei ein verbindlicher Vertrag zwischen Branchenverband und Behörde. Im Umweltschutz beinhaltet eine solche Vereinbarung, dass die Branche selbst kontrolliert, ob und wie gut ihre Betriebe die umweltrechtlichen Vorschriften einhalten. Beides sind bewährte Instrumente; sie ermöglichen sinnvolle und praxistaugliche Problemlösungen. Gleichzeitig fördern sie die Eigenverantwortung der Betriebe und Branchen. Im Bereich Industrie- und Gewerbeabwasser wurden dabei verschiedene Branchenvereinbarungen abgeschlossen.

Damit übernimmt der beauftragte Branchenverband alle routinemässigen Kontrollen und die Beratung der Betriebe. Die Behörde bleibt für das Controlling und Verwaltungsakte wie Bewilligungen und Verfügungen zuständig. Üblicherweise findet eine Kontrolle alle drei bis vier Jahre statt. Wird eine Kontrolle nicht bestanden, erfolgt eine Nachkontrolle im Folgejahr.

Thema

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch