2. Berufliche Integration
Die Förderung der beruflichen Integration ist eine zentrale Aufgabe der Sozialhilfe. Als besonders wirksam haben sich individuell auf die Bedürfnisse der Stellensuchenden zugeschnittene Massnahmen erwiesen.
Um im Einzelfall tragfähige Lösungen zu finden, hat der Kanton die Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zug (GGZ) mit der Führung einer spezialisierten Fachstelle beauftragt. Sozialhilfebeziehende und andere am Existenzminimum lebende Personen erhalten bei GGZ@work - Arbeitsintegration Beratung und Unterstützung mit dem Ziel, eine geeignete Stelle zu finden. Im Auftrag des Kantons führt die Fachstelle Berufsintegration ausserdem die Koordinationsstelle IIZ (Interinstitutionelle Zusammenarbeit). Diese organisiert die zielgerichtete und verbindliche Zusammenarbeit der Institutionen RAV, IV und Sozialdienste mit den stellensuchenden Personen.
Die Abteilung Gesellschaft unterstützt die Gemeinden mit der Bereitstellung von fachlichen Grundlagen und Beratung. Zudem erhalten auch andere in der Arbeitsmarktintegration tätige kantonale Verwaltungsstellen und private Organisationen Informationen und Koordinationsleistungen.
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