Zulassung / Anmeldung
Für ein Studium an der PH Zug sind Sie je nach Vorbildung direkt zugelassen oder über das erweiterte Aufnahmeverfahren (Vorkurs/Aufnahmeprüfung).
Direkter Zugang
Den direkten Zugang zu einem Studium an der PH Zug ermöglichen:
- Gymnasiale Matura (unabhängig des Schwerpunktfaches)
- Fachmatura Pädagogik
- Passerelle
- Fachhochschulabschluss
Anmeldung Bachelorstudium Primarstufe: reguläres Studienformat Anmeldefrist: 30. April 2023 für Studienbeginn im Herbst 2023 |
Anmeldung Bachelorstudium Kindergarten/Unterstufe Anmeldefrist: 30. April 2023 für Studienbeginn im Herbst 2023 |
Anmeldung Bachelorstudium Primarstufe: Studienvariante pi Anmeldefrist: 30. April 2023 für Studienbeginn im Spätsommer 2023 |
Aufnahmeverfahren für Quereinsteigende (Vorbereitungskurs)
Quereinsteigenden ermöglichen ein Vorbereitungskurs mit Aufnahmeprüfung den Zugang zum Studium an der PH Zug:
- Eidg. Berufsmaturität
- Fachmatura
- FMS/WMS/HMS
- Abschluss einer min. 3-jährige Berufsausbildung mit mind. 2-jährige Berufserfahrung
Weitere Informationen für Quereinsteigende / Vorbereitungskurs / Aufnahmeprüfung
Anmeldefrist: jeweils 30. April des Vorjahres
Anmeldung «sur dossier»
Dieses Aufnahmeverfahren richtet sich ausschliesslich an Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und ausreichende Vorkenntnisse mitbringen. Quereinsteigenden empfiehlt sich grundsätzlich der Weg über den Vorbereitungskurs für ein Studium an der PH Zug.
Personen, die älter als 30 Jahre sind, schulisch in verschiedenen Bereichen einen sehr gut gefüllten Rucksack mitbringen (z. B. Abschluss einer Höheren Fachschule) und das Schweizer Schulsystem gut kennen, können sich für ein Aufnahmeverfahren «sur dossier» bewerben.
Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren «sur dossier»
Anmeldefrist: jeweils 30. November des Vorjahres
Anmeldung für Diplomerweiterungsstudien
Lehrpersonen mit einem EDK-anerkannten Lehrdiplom, können die Unterrichtsbefähigung für ein zusätzliches Fach oder eine andere Stufe erlangen.
Anmeldung Stufenerweiterung |
Anmeldung Facherweiterung |
Anmeldeformular interne Sprachprüfung
Für Studierende der PH Zug, die das für das Lehrdiplom erforderliche Sprachzertifikat für Englisch oder Französisch knapp nicht erfüllt haben, besteht die Möglichkeit, sich für eine hochschulinterne C1-Sprachprüfung anzumelden. Diese wird von den drei Hochschulen PH Luzern, PH Schwyz und PH Zug gemeinsam an der PH Luzern durchgeführt.
Informationen zur Prüfung und zum Anmeldeverfahren
Es ist selbstverständlich weiterhin möglich, ein C1-Zertifikat einzureichen gemäss der Übersicht der von der PH Zug anerkannten internationalen Sprachzertifikate.
Internationale Studierende
Studierende aus dem Ausland sind an der PH Zug herzlich willkommen. Sie müssen den Hochschulzugang mit einem anerkannten Abitur oder einer Matura nachweisen. Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen vor Studienbeginn ein anerkanntes Sprachzertifikat auf dem Niveau C2 «Zentrale Oberstufenprüfung» (ZOP) erlangen. Die beiden Diplomstudiengänge Kindergarten/ Unterstufe und Primarstufe führen zu einem Bachelorabschluss. Dieser entspricht den internationalen Standards der Bolognareform und ermöglicht weiterführende Studien an anderen Hochschulen. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
International students are very welcome at the PH Zug. For further information concerning the admission and required language skills please contact us.
Les étudiants étrangers sont cordialement bienvenus à la PH Zug. Pour plus d’informations concernant l’admission et les compétences de langues requises, veuillez prendre contact avec nous.
Verwendung von personenbezogenen Daten durch die PH Zug
Die PH Zug richtet sich bezüglich dem Umgang mit personenbezogenen Daten (nachfolgend: Daten) nach der massgebenden, geltenden Datenschutzgesetzgebung, namentlich nach dem Datenschutzgesetz des Kantons Zug (BGS 157.1).
Die Studentin / der Student erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Studium einverstanden, dass die PH Zug die ihr zur Verfügung gestellten Daten (inkl. Bilder) für folgende Zwecke vor, während und nach dem Studium bearbeiten darf: Planung, Organisation, Evaluation, Finanzierung, Statistik, Information, interne Lernplattformen. Zudem ist der Student / die Studentin ohne schriftliche Mitteilung gegenüber der Studienadministration und -organisation damit einverstanden, dass folgende Daten im Rahmen des erfolgreichen Studienabschlusses zwecks Gratulation in der Zeitung und weiteren Medien (Social Media usw.) publiziert werden: Vorname, Nachname, Wohnort sowie an der Diplomfeier erstellte Bilder.
Eine allfällige Bekanntgabe von Daten gegenüber Dritten erfolgt im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Dabei bleibt die PH Zug verantwortlich für die Daten und ist verpflichtet, die Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts sicherzustellen (§ 6 BGS 157.1).