Aktuell
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Erteilung C
Ab 1.2.2023 wird für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung C ein Sprachzertifikat benötigt
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Landesverweisungen
Ausgesprochene Landesverweisungen und vollzogene Ausschaffungen im Kanton Zug
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Kroatien - ab 1. Januar 2023 Wiedereinführung von Höchstzahlen
Wiedereinführung von Höchstzahlen für Bewilligungen L und B für kroatische Arbeitskräfte ab 1. Januar 2023
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Schutzstatus S wird nicht aufgehoben
Ukraine Flüchtlinge
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Informationen zur Ukraine-Krise
Krieg in der Ukraine. Aufenthalt in der Schweiz. Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine.
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Brexit
Link zum Staatssekretariat für Migration SEM für Ihre Fragen zum Brexit
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Biometrischer Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige; neues Design ab 8.9.2020
Ab September 2020 wird der bisherige biometrische Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige (AA10) durch den neuen EU Titel AA19 RP (Residence Permit) ersetzt. Die bereits ausgestellten AA10 behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.
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Meldung Erwerbstätigkeit VA/Flüchtlinge
Ab dem 1. Januar 2019 genügt für die Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit von vorläufig aufgenommenen Personen (Ausweis F) und anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) eine einfache Meldung. Die Aufnahme und Beendigung der Erwerbstätigkeit sowie ein Stellenwechsel ist gemäss Art. 85a AIG vorgängig bei der zuständigen kantonalen Behörde am Arbeitsort zu melden.