Voraussichtlich stille Wahl für Kantonsgericht
Innerhalb der Wahlanmeldefrist wurde für die Vakanz eine Person vorgeschlagen. Es kommt daher am Kantonsgericht voraussichtlich zur stillen Wahl.
Am Kantonsgericht tritt Beat Furrer per 31. August 2017 als Präsident und Mitglied des Kantonsgerichts zurück. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat auf den 24. September 2017 eine Ergänzungswahl angesetzt (Rest der Amtsperiode 2013-2018).
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist am Montag, 17. Juli 2017, 17.00 Uhr, abgelaufen (Wahlanmeldeschluss). Innert dieser Frist ist bei der Staatskanzlei des Kantons Zug folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
- Staub Aldo, 1984, Dr.iur., Gerichtsschreiber Kantonsgericht Zug, Feldhof 28, 6300 Zug, FDP Die Liberalen Zug
Zurzeit ist das Bereinigungsverfahren im Gang. Während dieses Verfahrens können Mängel der Wahlvorschläge geltend gemacht und gegebenenfalls neue Kandidierende vorgeschlagen werden (vgl. Ausschreibung der Ergänzungswahl vom Sonntag, 24. September 2017 im Amtsblatt vom Freitag, 30. Juni 2017). Nach Abschluss des Bereinigungsverfahrens (Mittwoch, 19. Juli 2017, 17.00 Uhr) wird der bereinigte Wahlvorschlag im Amtsblatt publiziert. Die Publikation im Amtsblatt erfolgt voraussichtlich am Freitag, 28. Juli 2017.
Da für die Vakanz nur eine Person vorgeschlagen ist, zeichnet sich für die Ergänzungswahl eine stille Wahl ab (kein Urnengang).
Der Regierungsrat wird die vorgeschlagene Person für gewählt erklären, ihr die Wahl mitteilen und die Gewählterklärung im Amtsblatt publizieren. Die Gewählterklärung steht unter dem Vor-behalt der Feststellung der Gültigkeit dieser Ergänzungswahl durch den Kantonsrat.
Der Kantonsrat wird die Feststellung der Gültigkeit dieser Ergänzungswahl frühestens am 28. September 2017 vornehmen können.
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Medienmitteilung Ergänzungswahl Kantonsgericht Zug vom September 2017 |