Legalisationen - Beglaubigung und Apostille
Legalisationen - Beglaubigung und Apostille
Die Staatskanzlei bestätigt die Echtheit der Originalunterschrift sowie des Stempels oder Siegels von Urkundspersonen und Amtsstellen des Kantons Zug. Sie bestätigt keine Textinhalte, Übersetzungen, Kopien, Faksimilestempel oder Ausdrucke.
Die Staatskanzlei beglaubigt nicht | Zuständige Behörde |
Dokumente der Bundesverwaltung | Bundeskanzlei in Bern |
Dokumente aus anderen Kantonen | Staatskanzlei des Kantons, in dem das Dokument erstellt wurde |
Dokumente von ausländischen Behörden | Ursprungsland oder evtl. Konsulat des Ursprungslandes |
Bestimmungsland
Je nach Bestimmungsland des Dokumentes sind verschiedene Formen der Beglaubigung erforderlich:
Hinweise zu Aufträgen am Schalter
- Wir nehmen Aufträge ohne Terminvereinbarung an.
- Wir benötigen immer die Angabe des Bestimmungslandes.
Hinweise zu Aufträgen per Post innerhalb der Schweiz
- Sie vermerken im Auftrag das Bestimmungsland, Ihren Namen, Ihre Adresse sowie Telefonnummer und E-Mailadresse.
- Sie legen ein adressiertes und frankiertes Rückantwortkuvert bei.
- Sie unterschreiben Ihren Auftrag.
- Sie erhalten und bezahlen unsere Rechnung.
Für Aufträge aus dem Ausland gelten besondere Bestimmungen. Nehmen Sie hierfür Kontakt mit uns auf.
Sie senden Ihren Auftrag an folgende Adresse:
Staatskanzlei des Kantons Zug
Legalisationen
Postfach
6301 Zug
Gebühren
Fr. 20.– für Beglaubigung (Überbeglaubigung), private Beglaubigung
Fr. 30.– für Apostille
Fr. 15.– für beglaubigte Kopie eines Originals bis 3 Seiten, zusätzlich Fr. 2.– pro weitere Seite
Versand und Transferspesen nach Aufwand
Zahlung bar in Schweizer Franken oder mittels Debitkarten, Kreditkarten oder TWINT.
Downloads
Typ | Titel |
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