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Informationen zum Corona-Virus für Arbeitgeber

Information bei Kurzarbeit, bei Arbeitslosigkeit und bei Konkursen

Formulare für Kurzarbeitsentschädigung (KAE)

Kurzarbeit 1. Schritt: Einreichung Formular Voranmeldung Kurzarbeit

Um Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend zu machen, muss in einem ersten Schritt die Voranmeldung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) eingereicht werden. Das entsprechende Formular und weiterführende Informationen hierzu, finden Sie auf der Homepage des AWA. Amt für Wirtschaft und AWA

Kurzarbeit 2. Schritt: Einreichung Abrechnungsformular und gegebenenfalls das Beiblatt des Kantons ausfüllen.

Reichen Sie nach Erhalt der Verfügung betreffend Voranmeldung von Kurzarbeit folgende Unterlagen bei der Arbeitslosenkasse des Kantons Zug, Online (eServices), per Post oder Mail ein.

 

  1. Formular "Beiblatt Arbeitslosenkasse Kt. Zug zum Antrag und Abrechnung Kurzarbeitsentschädigung" (siehe unter Downloads) - (bitte beachten Sie, dass Sie jeweils nur das Formular für die aktuelle Kontrollperiode / Monat einreichen)
  2. Excel-Formulare* für die Abrechnungsperioden Januar bis und mit März 2022:

Sofern im Betrieb KEINE Personen mit Einkommen unter CHF 4'340 pro Monat (bei einem Vollzeitpensum oder umgerechnet auf ein Vollzeitpensum) von Kurzarbeit betroffen sind:

2b COVID-19 Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung (Januar bis März 2022 - ohne Geringverdienende) (XLS, 41 kB, 31.01.2022)

Sofern im Betrieb Personen MIT Einkommen unter CHF 4'340 pro Monat (bei einem Vollzeitpensum oder umgerechnet auf ein Vollzeitpensum) von Kurzarbeit betroffen sind:

Empfehlung der Arbeitslosenkasse Zug: Bitte verwenden Sie das Formular 2c COVID-19

2c COVID-19 Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung (Januar bis März 2022 - mit Zusatzformular zur Einstufung der Lohnkategorien bis 70 Mitarbeiterkategorien) (XLS, 99 kB, 01.02.2022)


FAQ zum Ausfüllen der Formulare «COVID-19 Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung» (PDF, 150 kB, 31.01.2022)

*Die Excel-Formulare sind nicht kompatibel mit der Anwendung Numbers, daher bitte ausschliesslich via Excel darauf zugreifen oder den eService verwenden.

 

Rapport über die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden

Achtung

Ab der Abrechnungsperiode Juli 2021 müssen alle Betriebe bei der Geltendmachung von Kurzarbeitsentschädigung das für das summarische Verfahren adaptierte Formular «Rapport wirtschaftlich bedingter Ausfallstunden» (Formular 716.307.1) einreichen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen darauf die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden jeweils Ende Monat die für sie geltend gemachten Arbeitsausfälle und bestätigen, dass sie weiterhin mit der Kurzarbeit einverstanden sind. Das Formular stellt neben den bereits bisher erforderlichen betrieblichen Unterlagen eine Pflichtbeilage zum Formular «Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung» dar und ist auch der zuständigen Arbeitslosenkasse einzureichen.

Formular:

Rapport über die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden (PDF, 554 kB, 20.09.2021)

Bitte beachten Sie:

  • PDF-Formular herunterladen und auf Ihren Computer speichern.
  • Öffnen der Datei mit dem kostenlosen Adobe Acrobat Reader (unbedingt Javascript im Reader aktivieren!).
  • Bei Verwendung anderer PDF-Reader-Programmen kann eine fehlerfreie Funktionsweise nicht garantiert werden.

Excel-Formular für Grossbetriebe:

Rapport über die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden (XLS, 960 kB, 23.11.2021)

  • Erlaubt die Erfassung von bis zu 1000 Mitarbeitenden.
  • Vereinfacht die Übertragung der Daten aus Zeiterfassungssystemen.
  • Excel-Formular herunterladen und auf Ihrem Computer abspeichern.
  • Excel-Formular analog zum PDF-Formular ausfüllen (siehe FAQ).
  • Nur bis zur Seite des letzten erfassten Mitarbeiters ausdrucken.

FAQ zum Ausfüllen des Formulars «Rapport über die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden» (PDF, 248 kB, 06.08.2021)

  

  1. Beilagen: Zusammen mit den beiden Formularen (Ziffer 1 und 2) sind der Handelsregister-Auszug und das Organigramm bei erstmaligem Einreichen des Antrages sowie geeignete Belege zu den Sollstunden und den Ausfallstunden (z.B. Stundenlisten, Zeiterfassungsnachweise) sowie zur Lohnsumme (z.B. Lohnabrechnungen, Lohnjournale 2019 / 2020 und 2021) beizulegen.

Als Hilfestellung zum Ausfüllen der Formulare empfehlen wir Ihnen die folgenden Wegleitungen: Wegleitung ab Oktober 2021 analog, Wegleitung ab September - online einreichen, Wegleitung ab September analog, Wegleitung ab Dezember analog, Wegleitung ab Dezember analog ohne Geringverdiener, Wegleitung ab 1. Juli 2021 und Wegleitung Rapport über Ausfallstunden.

Beachten Sie, dass nur bei Vorliegen vollständiger eingereichter plausibler Unterlagen ein reibungsloser Ablauf möglich ist und Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt werden kann.

 

Kurzarbeitsentschädigung (KAE)

Anspruchsberechtigung aufgrund der COVID-19-Verordnungen

Neu ab 01.04.2022:

Rückkehr ins ordentliche Verfahren

Infoflyer Kurzarbeit Verbände


Neu ab 01.01.2022:

Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.12.2021

Neu ab 20.12.2021:

Für Unternehmen, die der 2G+ Regel unterliegen, wird der Anspruch auf KAE für Arbeitnehmende auf Abruf mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, Arbeitnehmende mit befristetem Vertrag und Lernende frühestens ab 20. Dezember 2021 bis 31. März 2022 reaktiviert

Ab 01.10.2021:

Der Anspruch auf KAE für Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen, Lernende und Arbeitnehmende auf Abruf mit erheblich schwankendem Arbeitspensum endete auf September 2021.

Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.10.2021

Weitere Informationen

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Informationen SECO

Covid-19

Kurzarbeit: Aktuelle Information für Betriebe

Regelungen ab April 2022

Medienmitteilung vom 11.03.2022 betreffend dem Bundesgerichtsurteil bezüglich Nachzahlung von Ferien und Feiertagsentschädigung

Medienmitteilung SECO vom 11.03.2022

Die wichtigsten Regelungen per Januar 2022 in Kürze

Kurzarbeitsentschädigung

Coronavirus: Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

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