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Landwirtschaftsamt

Zuständig für den Vollzug der landwirtschaftlichen Gesetzgebung sowie die Förderung der Landwirtschaft und die Wahrung ihrer Interessen.
Rapsfeld in Vollblüte

Rapsfeld ©


Rapsfeld in Vollblüte

Erdbeeranbau ©


Erdbeerkultur mit Kälteschutz

Getreidefeld ©


Getreidefeld kurz nach der Herbstsaat

Wollschweine ©


Erdmandelgrasbekämpfung mit Wollschweinen. Mehr dazu in der Rubrik Pflanzenschutz. 

Saatbeet ©


Präpariertes Saatbeet im Frühherbst

Maisernte ©


Feldhäcksler bei der Ernte von Silomais

Rapsblüte ©


Nahaufnahme eines Rapsblütenstandes

Frostschutzberegnung ©


Eisbehangene Kirschenblüten nach nächtlicher Frostschutzberegnung

Wir vollziehen die eidgenössischen und kantonalen Landwirtschaftsgesetze, fördern die Landwirtschaft und wahren ihre Interessen im Rahmen der raumwirksamen Tätigkeiten des Kantons.

Wir berechnen die Direktzahlungen, verwalten alle Flächen, entscheiden über Strukturverbesserungen, beraten Landeigentümer, Bewirtschafter und Kaufwillige im landwirtschaftlichen Pachtrecht sowie bäuerlichen Bodenrecht und erteilen Bewilligungen.

Unser Team achtet auf ein gutes Vertrauensverhältnis mit den Zuger Landwirten & Landwirtinnen und bemüht sich im Vollzug um Augenmass und die Gleichbehandlung aller.

Beratungen und Finanzierung von Saat- und Pflanzgut für Biodiversitätsförderflächen

Das Amt für Raum und Verkehr (ARV), Abteilung Natur und Landschaft, übernimmt unter gewissen Voraussetzungen die Saatgutkosten für die Neuanlage oder für die Aufwertung durch Streifenfrässaat von extensiv oder wenig intensiv genutzten Wiesen. Diese Voraussetzungen können dem Dokument Bezug regionales Saatgut entnommen werden.

Weitere Informationen

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Kontakt

Landwirtschaftsamt Telefon +41 41 728 55 50

Neue Programme/Beiträge 2023

Hier finden Sie Informationen zu den neuen Beiträgen ab 2023.

Anbaueinschränkungen für Mais 2023

Ende Juli wurden in Baar und an zahlreichen Standorten in grenznahen Gemeinden der Kantone AG, LU, SZ und ZH Maiswurzelbohrer in Lockfallen nachgewiesen. Für 2023 wird daher verfügt, dass auf Zuger Flächen, auf denen 2022 Mais angebaut wurde, 2023 kein Mais angebaut werden darf. Die wichtigsten Informationen finden Sie unter "Pflanzenschutz".

Zuströmbereich Zugersee (Zo)

Am 6. September 2022 wurde zur Ausscheidung des Zuströmbereichs des Zugersees informiert. Die Präsentation der Infoveranstaltung finden Sie hier

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