Landwirtschaftsamt
Wir vollziehen die eidgenössischen und kantonalen Landwirtschaftsgesetze, fördern die Landwirtschaft und wahren ihre Interessen im Rahmen der raumwirksamen Tätigkeiten des Kantons.
Wir berechnen die Direktzahlungen, verwalten alle Flächen, entscheiden über Strukturverbesserungen, beraten Landeigentümer, Bewirtschafter und Kaufwillige im landwirtschaftlichen Pachtrecht sowie bäuerlichen Bodenrecht und erteilen Bewilligungen.
Unser Team achtet auf ein gutes Vertrauensverhältnis mit den Zuger Landwirten & Landwirtinnen und bemüht sich im Vollzug um Augenmass und die Gleichbehandlung aller.
Beratungen und Finanzierung von Saat- und Pflanzgut für Biodiversitätsförderflächen
Das Amt für Raum und Verkehr (ARV), Abteilung Natur und Landschaft, übernimmt unter gewissen Voraussetzungen die Saatgutkosten für die Neuanlage oder für die Aufwertung durch Streifenfrässaat von extensiv oder wenig intensiv genutzten Wiesen. Diese Voraussetzungen können dem Dokument Bezug regionales Saatgut entnommen werden.