Erwachsene
Ist ein erwachsener Mensch aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder infolge geistiger Behinderung nicht in der Lage, seine persönlichen, vermögensrechtlichen oder administrativen Angelegenheiten selbst zu regeln, kann er sich an entsprechende Beratungs- und Fachstellen wenden, die Hilfe anbieten. Reicht diese Unterstützung oder das soziale Netz nicht aus oder liegt eine Gefährdung vor, ist es Aufgabe der KESB sicherzustellen, dass die Interessen des hilfsbedürftigen Menschen gewahrt bleiben. Jede Person, die eine Gefährdung eines Erwachsenen feststellt, kann sich an die KESB wenden. Fachpersonen in Institutionen, Behörden und Ämter sind ebenfalls berechtigt, bestimmte Berufsleute wie Ärzte benötigen eine Entbindung vom Berufsgeheimnis.