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Wechsel der Schulart

Wechsel von der Realschule in die SekundarschuleWechsel von der Sekundarschule in die Realschule

Als Wechsel der Schulart gelten der Wechsel von der Real- in die Sekundarschule sowie der Wechsel von der Sekundar- in die Realschule.

Zeitpunkt

  • Der Wechsel der Schulart erfolgt auf Beginn eines Schuljahres.
  • Ist eine deutliche Unter- oder Überforderung feststellbar, ist ausnahmsweise auf Empfehlung des Lehrerteams der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers sowie im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten ein Wechsel der Schulart während des Schuljahres möglich.

Kriterien für den Schulartenwechsel
Massgebend für den Wechsel der Schulart ist eine Gesamtauslegeordnung über den Leistungsstand der Schülerin, des Schülers und eine Beurteilung der mutmasslichen Entwicklung. Die Gesamtbeurteilung der Schülerin, des Schülers beinhaltet folgende Kriterien:

  • Die fachlichen Kompetenzen (inkl. methodische Kompetenzen) in den Fachbereichen Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, «Natur und Technik», «Räume, Zeiten, Gesellschaften» unter Berücksichtigung der Niveauzugehörigkeit und der Leistungsentwicklung;
  • Die personalen und sozialen Kompetenzen;
  • Die Neigungen und Interessen.

Wechsel in höhere Schulart
Realschülerinnen, Realschüler können in die nächste Klasse der Sekundarschule wechseln, wenn sie in den Fachbereichen Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, «Natur und Technik», «Räume, Zeiten, Gesellschaften» überwiegend gute Leistungen erbringen. Bei der Leistungsbeurteilung sind die Niveauzugehörigkeit und die Leistungsentwicklung mit zu berücksichtigen.

Wechsel in tiefere Schulart
Sekundarschülerinnen, Sekundarschüler wechseln in die nächste Klasse der Realschule, wenn sie in den Fachbereichen Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, «Natur und Technik», «Räume, Zeiten, Gesellschaften» überwiegend ungenügende Leistungen erbringen. Bei der Leistungsbeurteilung sind die Niveauzugehörigkeit und die Leistungsentwicklung mit zu berücksichtigen.

Bedeutung der Niveaufächer
Der Besuch eines höheren bzw. tieferen Niveaus in den Niveaufächern allein ist für den Schulartenwechsel nicht ausschlaggebend, sondern lediglich eines von verschiedenen Kriterien. Die Leistungen in den Niveaufächern werden aber in die Gesamtbeurteilung eingebettet und so mitberücksichtigt. Sekundarschülerinnen und -schüler können mit dieser Regelung in den Niveaufächern das Niveau B besuchen, wenn die Gesamtbeurteilung sie als Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule bestätigt. Umgekehrt können Realschülerinnen und -schüler grundsätzlich die Schulart wechseln, auch wenn sie in den Niveaufächern das Niveau B besuchen, sofern die Gesamtbeurteilung dies als angezeigt erscheinen lässt.

Entscheid
Das Lehrerteam der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers hat beim Wechsel der Schulart zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für einen Wechsel der Schulart gegeben sind oder nicht. Das Lehrerteam und die Erziehungsberechtigten entscheiden gemeinsam.

Uneinigkeit
Können sich das Lehrerteam der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers und die Erziehungsberechtigten nicht über einen Wechsel der Schulart einigen, entscheidet die Rektorin, der Rektor.

Formular

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Typ Titel
Wechsel der Schulart

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