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Beurteilung im Zeugnis Sekundarstufe I

beurteilte Fächer Sekundarstufe IOberstufe

Sekundarstufe I
Die Wochenstundentafel der Sekundarstufe I gilt für die Werk-, Real- und Sekundarschule. Sie setzt sich zusammen aus Pflichtlektionen im 3. Zyklus und Wahlfächern. Die Broschüre «Umsetzungshilfe Stundentafeln» gibt einen Überblick über die Dotation der Lektionen in den einzelnen Fachbereichen, die ergänzenden Unterrichtsformate sowie zu weiteren Angeboten der Stundentafel bezogen auf eine Schulwoche.

Beurteilung
In folgenden Fächern bzw. Fachbereichen sind Zeugnisnoten zu erteilen:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Englisch
  • Französisch
  • «Räume, Zeiten, Gesellschaften»
  • «Natur und Technik»
  • «Wirtschaft, Arbeit, Haushalt»
  • Bildnerisches Gestalten
    (Pflichtfach in der 1. Kl. Sek I, kantonales Wahlfach ab der 2. Kl. Sek I)
  • Textiles und Technisches Gestalten
    (Pflichtfach in der 1. Kl. Sek I, kantonales Wahlfach ab der 2. Kl. Sek I)
  • Musik
    (Pflichtfach in der 1. Kl. Sek I, kantonales Wahlfach ab der 2. Kl. Sek I)
  • Bewegung und Sport
  • Medien und Informatik
    (1. und 2. Kl. Sek I)

In folgenden Fachbereichen wird der Besuch des Unterrichts mit dem Vermerk «besucht» bestätigt:

  • «Ethik, Religionen, Gemeinschaft»
  • Begleitetes Studium
  • Berufliche Orientierung
  • Projektunterricht
  • Religion (falls die Katholische Kirche Zug bzw. die Reformierte Kirche Kanton Zug keine Pflicht zur Zeugnisnote erlassen hat und die Schülerin, der Schüler Religion besucht hat)
  • Heimatliche Sprache und Kultur (HSK), falls keine Note vorliegt und die Schülerin, der Schüler HSK besucht hat

Im 2. Semester der 3. Klasse der Sekundarstufe I wird die Abschlussarbeit mit Titel und Note im Zeugnis ausgewiesen.

Pflichtlektionen 3. Zyklus
Pflichtlektionen sind von allen Schülerinnen und Schülern obligatorisch zu besuchen. Die Pflichtlektionen ändern sich je nach Klasse und Schulart. 

Wahlfächer
Wahlfächer sind Angebote, aus welchen Schülerinnen und Schüler Fachbereiche gemäss ihren Fähigkeiten, Neigungen und Interessen im Sinne von «Stärken stärken, Lücken schliessen» (analog dem Motto des Konzepts von Sek I plus) auswählen können. Die Pflichtlektionen werden bis zum vorgeschriebenen wöchentlichen Pflichtpensum von 35 Lektionen von den Schülerinnen und Schülern mit kantonalen und gemeindlichen Wahlfächern ergänzt. Sie werden in der 2. und 3. Klasse der Sekundarstufe I innerhalb des Unterrichtspflichtpensums belegt. Auf dem Zeugnisformular sind nur diejenigen Wahlfächer aufgeführt, welche die Schülerin, der Schüler belegt.

Kantonale Wahlfächer in der 2. und 3. Klasse der Sekundarstufe I sind Bildnerisches Gestalten, Textiles und Technisches Gestalten, Musik, Begleitetes Studium Mathematik, Begleitetes Studium Sprachen, Geometrisches Zeichnen, Hauswirtschaft, Informatik, Deutsch. 

Seitens Kanton wird kein Maximum an Lektionen über das Pflichtpensum von 35 Lektionen hinaus festgelegt. Das Überschreiten des Unterrichtspflichtpensums kann in Zusammenhang mit den Wahlfächern auftreten, wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund von Interessen, Fähigkeiten Kapazität haben, noch mehr zu belegen. Die Entscheidung für eine Überschreitung des Pflichtpensums beruht auf einer pädagogischen Einschätzung durch die Lehrperson auf die einzelne Schülerin, den einzelnen Schüler bezogen. 

Niveaufächer

  • In der kooperativen Oberstufe werden in den Fächern Mathematik und Englisch Niveaukurse geführt. Die Gemeinden können zusätzlich Niveaukurse im Fach Deutsch und/oder Französisch anbieten.
  • Wird die Werkschule nicht in die Realschule integriert, werden zwei Niveaukurse (Niveau A, B) geführt. Wird die Werkschule in die Realschule integriert, können drei Niveaukurse (Niveau A, B, C) pro Niveaufach geführt werden.
  • Das Niveau A entspricht dem anspruchsvollsten Kurs. Die beiden Niveaus A und B werden schulartenübergreifend geführt. Das Niveau C ist für lernbehinderte Schülerinnen und Schüler. 
  • Die Niveaukurse sind auf dem Zeugnisformular durch Spalten gekennzeichnet. Die Zeugnisnote bezieht sich auf das ausgewiesene Niveau.

Weitere Informationen

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