Veranstaltungen mit Schall & Laser V_NISSG
Veranstalter von Musikanlässen und Lasershows müssen die Grenzwerte sowie entsprechende Auflagen einhalten. Veranstaltungen mit erhöhten Stundenpegeln (96 und 100 dB(A)) sowie Laseranlässe sind via Online Formulare meldepflichtig.
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