Arbeitslosenhilfe
Wer kann Arbeitslosenhilfe beziehen?
Arbeitslose, welche die bundesrechtlichen Leistungen ausgeschöpft haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Taggelder der kantonalen Arbeitslosenhilfe beanspruchen. Diese werden von der Arbeitslosenkasse ausgerichtet. Massgebend ist das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung vom 29. August 1996.