Direktionssekretariat - News
Geplante Änderungen am Schulgesetz
Nach der Teilrevision I des Schulgesetzes (u. a. Umsetzung der Noteninitiative) schafft der Regierungsrat mit der Teilrevision II die Rechtsgrundlage, um die Kunst- und Sportklasse Cham weiterführen zu können. Weiter sollen die Gemeinden freiwillig die Grund- oder Basisstufe einführen dürfen und Kinder sprachlich frühfördern können. Bezüglich Klassengrösse sieht der Regierungsrat keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Mit der Einführung eines Langzeitgymnasiums in Menzingen soll die Kantonsschule Zug entlastet werden.
Lehrplan 21 im Kanton Zug: Ein erster Schritt ist gemacht
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