Amt für Migration - News
Biometrischer Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige; neues Design ab 8.9.2020

Ab September 2020 wird der bisherige biometrische Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige (AA10) durch den neuen EU Titel AA19 RP (Residence Permit) ersetzt. Die bereits ausgestellten AA10 behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.
Meldung Erwerbstätigkeit VA/Flüchtlinge
Ab dem 1. Januar 2019 genügt für die Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit von vorläufig aufgenommenen Personen (Ausweis F) und anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) eine einfache Meldung. Die Aufnahme und Beendigung der Erwerbstätigkeit sowie ein Stellenwechsel ist gemäss Art. 85a AIG vorgängig bei der zuständigen kantonalen Behörde am Arbeitsort zu melden.