Luft und Klima
Alles zum Thema Luft und Klima
Bereich
- Kanton Zug
- Einwohnergemeinde Menzingen
Inhalt
- Emissionen und Luftzustand
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Über Schadstoffe aus Kaminen und Auspuffen gibt der kantonale Emissionskataster EMIS Auskunft.
/behoerden/baudirektion/amt-fuer-umwelt/luft/emissionen-und-luftzustand
- Feinstaub PM10
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PM10 oder Feinstaub sind kleine Partikel des Gesamtstaubs mit einem Durchmesser von weniger als 10 µm.
/behoerden/baudirektion/amt-fuer-umwelt/luft/emissionen-und-luftzustand/feinstaub-pm10
- Feuern im Freien
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Das Verbrennen von Waldabraum, Feld- und Gartenabfälle im Freien ist grundsätzlich verboten.
/behoerden/baudirektion/amt-fuer-umwelt/luft/feuern-im-freien
- Luft
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Gemeinsam mit der Bevölkerung, der Industrie und dem Gewerbe setzt sich das Amt für Umweltschutz für gesunde Luft ein und bekämpft Luftschadstoffe dort, wo sie entstehen.
/behoerden/baudirektion/amt-fuer-umwelt/luft
- Ozon O3
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Bodennahes Ozon ist ein Schadstoff, der bei schönem Sommerwetter unter Einwirkung von Sonnenlicht aus Stickoxid (NOx) und flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) entsteht.
/behoerden/baudirektion/amt-fuer-umwelt/luft/emissionen-und-luftzustand/ozon-o3
- Richtig Feuern mit Holz
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Falsch betriebene, schlecht gewartete und alte Holzfeuerungen stossen erhebliche Mengen an Luftschadstoffen aus (z.B. Feinstaub, Stickoxide, Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe).
/behoerden/baudirektion/amt-fuer-umwelt/luft/feuerungen/richtig-feuern-mit-holz
- Stickstoffoxide NOx
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Stickstoffoxide entstehen bei der Verbrennung von fossilen Brenn- und Treibstoffen.
/behoerden/baudirektion/amt-fuer-umwelt/luft/emissionen-und-luftzustand/stickstoffoxide-nox
- Was tun, wenn es stinkt und raucht
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Die Gemeinde ist Anlaufstelle für die Bevölkerung, wenn Belästigungen durch Gerüche, Rauch und Staub auftreten. Für Klagen zu Holzfeuerungen >70 kW ist das Amt für Umweltschutz zuständig.
/behoerden/baudirektion/amt-fuer-umwelt/luft/was-tun-wenn-es-stinkt-und-raucht
- Öl- und Gasfeuerungen
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Die Zuger Gemeinden sind für die Überprüfung von Oel- und Gasfeuerungen bis zu einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW zuständig. Feuerungsanlagen mit einer Leistung von über 350 kW werden von den Gemeinden dem Amt für Umweltschutz zur Abnahmemessung gemeldet.
/behoerden/baudirektion/amt-fuer-umwelt/luft/feuerungen/oel-und-gasfeuerungen