Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Luft und Klima

Alles zum Thema Luft und Klima

Inhalt

Emissionen und Luftzustand
Über Schadstoffe aus Kaminen und Auspuffen gibt der kantonale Emissionskataster EMIS Auskunft.
/behoerden/baudirektion/amt-fuer-umwelt/luft/emissionen-und-luftzustand
Feinstaub PM10
PM10 oder Feinstaub sind kleine Partikel des Gesamtstaubs mit einem Durchmesser von weniger als 10 µm.
/behoerden/baudirektion/amt-fuer-umwelt/luft/emissionen-und-luftzustand/feinstaub-pm10
Feuern im Freien
Das Verbrennen von Waldabraum, Feld- und Gartenabfälle im Freien ist grundsätzlich verboten.
/behoerden/baudirektion/amt-fuer-umwelt/luft/feuern-im-freien
Luft
Gemeinsam mit der Bevölkerung, der Industrie und dem Gewerbe setzt sich das Amt für Umweltschutz für gesunde Luft ein und bekämpft Luftschadstoffe dort, wo sie entstehen.
/behoerden/baudirektion/amt-fuer-umwelt/luft
Ozon O3
Bodennahes Ozon ist ein Schadstoff, der bei schönem Sommerwetter unter Einwirkung von Sonnenlicht aus Stickoxid (NOx) und flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) entsteht.
/behoerden/baudirektion/amt-fuer-umwelt/luft/emissionen-und-luftzustand/ozon-o3
Richtig Feuern mit Holz
Falsch betriebene, schlecht gewartete und alte Holzfeuerungen stossen erhebliche Mengen an Luftschadstoffen aus (z.B. Feinstaub, Stickoxide, Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe).
/behoerden/baudirektion/amt-fuer-umwelt/luft/feuerungen/richtig-feuern-mit-holz
Stickstoffoxide NOx
Stickstoffoxide entstehen bei der Verbrennung von fossilen Brenn- und Treibstoffen.
/behoerden/baudirektion/amt-fuer-umwelt/luft/emissionen-und-luftzustand/stickstoffoxide-nox
Was tun, wenn es stinkt und raucht
Die Gemeinde ist Anlaufstelle für die Bevölkerung, wenn Belästigungen durch Gerüche, Rauch und Staub auftreten. Für Klagen zu Holzfeuerungen >70 kW ist das Amt für Umweltschutz zuständig.
/behoerden/baudirektion/amt-fuer-umwelt/luft/was-tun-wenn-es-stinkt-und-raucht
Öl- und Gasfeuerungen
Die Zuger Gemeinden sind für die Überprüfung von Oel- und Gasfeuerungen bis zu einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW zuständig. Feuerungsanlagen mit einer Leistung von über 350 kW werden von den Gemeinden dem Amt für Umweltschutz zur Abnahmemessung gemeldet.
/behoerden/baudirektion/amt-fuer-umwelt/luft/feuerungen/oel-und-gasfeuerungen

Weitere Informationen

hidden placeholder

Private

Fusszeile

Deutsch