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Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz

Das neugeschaffene Amt ist im Kanton Zug zentral für den Kindes- und Erwachsenenschutz (Vormundschaftswesen) zuständig.
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Aufgabe des KES ist es, den Schutz von Kindern und Erwachsenen sicherzustellen, die nicht selbstständig in der Lage sind, Unterstützung für sich anzufordern. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht immer der schutzbedürftige Mensch, dessen Grundrechte es zu wahren gilt. Ziel ist, Betroffenen mit massgeschneiderten, individuellen Massnahmen zu helfen und deren Selbstbestimmungsrecht zu schützen und zu fördern.

Meldung an die KESB

Kontaktformular für allgemeine Mitteilungen und Meldungen

Online-Gefährdungsmeldung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Vielen Dank, dass Sie das Online-Formular benutzen.
In Ausnahmefällen können Sie die untenstehenden Dokumente auch ausdrucken,
von Hand ausfüllen
und uns per Post zustellen.
Versand per E-Mail bitte nur über ein gesichertes Intranet oder Securemail.

Gefährdungsmeldung Erwachsene
Gefährdungsmeldung Kinder und Jugendliche

Vorsorgeauftrag

Sie finden hier das Wichtigste zum Vorsorgeauftrag.

Weitere Informationen

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Neue Öffnungszeiten

Öffnungszeiten ab 1. Oktober 2022

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag

08.00 – 11.45 Uhr

14.00 – 17.00 Uhr

Mittwoch

Vormittag geschlossen

14.00 – 17.00 Uhr

Kontakt

Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Telefon +41 41 723 79 70

Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher?

So können Sie sich vorab wie folgt informieren:

Telefonisch unter: 041 723 79 70
Montag: 09:30 - 11:30
Mittwoch: 14:00 - 16:00
Freitag: 09:30 - 11:30

oder per E-Mail: info.kes@zg.ch

Kontakt priMa-Fachstelle für private Mandatspersonen

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