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Informationen Zeugnismappe

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Personalblatt

Bild Legende:

Auf dem Personalblatt sind in der rechten Spalte folgende Eckpunkte jeweils mit Datum, Schulort/Kanton und Land ausgewiesen:

-         Eintritt freiwilliger Kindergarten
-         Eintritt obligatorischer Kindergarten
-         Eintritt Primarstufe
-         Eintritt Sekundarstufe I

Eintrittsdaten, Berechnung der Schulpflicht
Unter Eintrittsdatum, sei es dasjenige in den freiwilligen oder obligatorischen Kindergarten, in die Primarstufe oder in die Sekundarstufe I, wird der erste Tag verstanden, an welchem das 1. Schuljahr der entsprechenden Stufe begonnen hat. Aufgrund des Eintrittsdatums in den obligatorischen Kindergarten lässt sich die Schulpflicht einer Schülerin, eines Schülers berechnen. Das freiwillige Kindergartenjahr zählt nicht zur Schulpflicht. 

Freiwilliges Kindergartenjahr
Besucht ein Kind das freiwillige Kindergartenjahr nicht, kann dieses auch nicht erfasst werden. Der Bereich «Eintritt freiwilliger Kindergarten» wird auf dem Personalblatt nur aufgeführt, wenn das freiwillige Kindergartenjahr besucht wurde.

Eintrittsdaten zugezogener Schülerinnen, Schüler
Hat eine Schülerin, ein Schüler die obligatorische Schulzeit im Ausland oder in einem anderen Kanton begonnen, wird das Schuleintrittsdatum des Herkunftskantons, bzw. -landes eingetragen. Schulort und Kanton bzw. Land werden entsprechend der Herkunft eingetragen. Sofern ein anderes Land als die Schweiz eingetragen wird, wird die Zeile «Kanton» ausgeblendet. Die Formulare in LehrerOffice sind dynamisch.

Geschiedene Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht
Sind Eltern geschieden und verfügen über die gemeinsame elterliche Sorge, sind auf dem Personalblatt Vater und Mutter aufzuführen.

Nicht-sorgeberechtigter Elternteil
Wenn Informations- und Auskunftsrechte nach Art. 275a ZGB zwischen dem nicht sorgeberechtigten Elternteil und dem Kind durch die Vormundschaftsbehörde oder das Gericht beschränkt sind, informieren Schule und Lehrperson über den sorgeberechtigten Elternteil.

Gibt es keine diesbezüglichen vormundschaftlichen oder gerichtlichen Beschränkungen, hat der nicht sorgeberechtigte Elternteil das Recht, in gleicher Weise informiert zu werden wie der sorgeberechtigte Elternteil.

Hinweisblatt

Das Hinweisblatt beinhaltet Erläuterungen, Hintergründe und wichtige Informationen zum zugerischen Zeugnis. Es sind folgende Themen enthalten:

Hinweisblatt
Typ Titel
Hinweisblatt

Offizielles Zeugnispapier

Die Zeugnisse sind amtliche Dokumente. Der elektronische Ausdruck der Zeugnisse erfolgt ausschliesslich mit LehrerOffice. Dabei muss das offizielle Zeugnispapier des Kantons Zug verwendet werden. Das Zeugnispapier kann von den Lehrpersonen bei den gemeindlichen Lehrmittelverantwortlichen über die Lehrmittelbestellung bezogen werden.

Der Lernbericht wird auf gewöhnlichem Papier, nicht auf Zeugnispapier, gedruckt. 

Zeugnispapier
Typ Titel
Zeugnispapier

Reihenfolge der Dokumente

Die Dokumente sind wie folgt in der Zeugnismappe eingereiht:

Linkes Fach Mittleres Fach Rechtes Fach

Personalblatt

Zeugnisse Primarstufe1.-6. Klasse

Zeugnisse Sekundarstufe I 1.-3. Klasse

Lernberichte

Dokumentation der Lernvereinbarung

Beurteilung der Abschlussarbeit

Hinweisblatt Primarstufe



Bezugsquelle

Zeugnismappen, Zeugnispapier und Hinweisblätter beziehen Lehrpersonen bei den Lehrmittelverantwortlichen der gemeindlichen Schule. Alle drei Produkte sind auf der Lehrmittelbestellung aufgeführt.

Weitere Informationen

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