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Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz - News

Zuger KESB: Zurückhaltung bei behördlichen Massnahmen

05.09.2019

Die Statistik 2018 der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) zeigt: Die Fall- und Massnahmenzahlen im Kanton Zug weisen gegenüber dem Vorjahr nur geringe Schwankungen auf. Die am häufigsten ergriffene Massnahme war wie im Jahr zuvor die Vertretungsbeistandschaft bei den Erwachsenen und die Erziehungsbeistandschaft sowie die Regelung des Besuchsrechts bei den Kindern. Ein Anstieg ist bei den Gefährdungsmeldungen zu verzeichnen

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Wichtiges zum Vorsorgeauftrag

22.07.2019

Sie finden hier das Wichtigste zum Vorsorgeauftrag.

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Vorsorgeauftrag - gültig nur nach Validierung durch die KESB

16.07.2019

Immer mehr Personen treffen Vorkehrungen für den Verlust ihrer Urteils- bzw. Handlungsunfähigkeit und setzen präventiv einen Vorsorgeauftrag auf. Dies macht Sinn. Was viele nicht wissen: nur wenn dieser durch die KESB validiert wird, ist er auch wirksam.

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Neue Öffnungszeiten

Öffnungszeiten ab 1. Oktober 2022

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag

08.00 – 11.45 Uhr

14.00 – 17.00 Uhr

Mittwoch

Vormittag geschlossen

14.00 – 17.00 Uhr

Kontakt

Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Telefon +41 41 723 79 70

Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher?

So können Sie sich vorab wie folgt informieren:

Telefonisch unter: 041 723 79 70
Montag: 09:30 - 11:30
Mittwoch: 14:00 - 16:00
Freitag: 09:30 - 11:30

oder per E-Mail: info.kes@zg.ch

Kontakt priMa-Fachstelle für private Mandatspersonen

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