Vollzugs- und Bewährungsdienst
Der Vollzugs- und Bewährungsdienst (ehemals Amt für Straf- und Massnahmenvollzug, SMV) des Kantons Zug ist zuständig für den Vollzug von Strafen, Massnahmen, Bewährungshilfen und Weisungen.

Bild Legende:
Der Vollzugs- und Bewährungsdienst ist eine Abteilung des Amtes für Justizvollzug und ist nebst der sozialen Betreuung für den Vollzug strafrechtlicher Entscheide bei erwachsenen Personen in folgenden Bereichen zuständig:
- Strafen
- Massnahmen
- Bewährungshilfe
- Weisungen
- Ersatzmassnahmen
Thema
- Ambulante Behandlung
- Andere Massnahmen
- Bedingte Entlassung
- Bewährungshilfe Art. 93 StGB
- Electronic Monitoring (EM) Art. 79b StGB
- Ersatzmassnahmen
- Freiheitsstrafen Art. 74 ff. StGB
- Gemeinnützige Arbeit (GA) Art. 79a StGB
- Halbgefangenschaft (HG) Art 77b StGB
- Lernprogramme Art. 55a StGB
- Organigramm Vollzugs- und Bewährungsdienst
- Soziale Betreuung
- Stationäre Massnahme bei psychischen Störungen Art. 59 StGB
- Stationäre Massnahme bei Sucht Art. 60 StGB
- Stationäre Massnahme für junge Erwachsene Art. 61 StGB
- Verwahrung Art. 64 StGB
- Weisungen Art. 94 StGB